

Beschreibung
Zum Werk Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Auch über fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist das dadu...Zum Werk
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Auch über fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist das dadurch notwendige grundlegende rechtliche Umdenken nur zum Teil bewältigt. Die Regelungen der DS-GVO müssen aus dem Kontext des gesamten Europarechts eigenständig interpretiert werden. Auch dort, wo die DS-GVO noch einzelne - im Übrigen vielfach deutlich überschätzte - Spielräume für den nationalen Gesetzgeber lässt, sind mitgliedstaatliche Regelungen im Licht der Vorgaben der Verordnung auszulegen und anzuwenden. Die Erwägungsgründe zur DS-GVO haben dabei besonderes Gewicht. Sie sind integraler Bestandteil der Verordnung und bei der Interpretation deshalb ebenso zwingend zu berücksichtigen wie der Normtext selbst. Die stark anwachsende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Datenschutz beeinflusst die Datenschutzpraxis zunehmend bis in Details hinein. Sie erzwingt eine ständige kritische Revision vorhandener Datenschutzkonzepte - auch solcher, die erst anlässlich der Geltung der DS-GVO erstellt wurden.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden, Geschäftsführungen europäisch ausgerichteter Unternehmen, Rechtsabteilungen, Personalabteilungen, Marketingfachleute, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtswissenschaft.
Klappentext
Zum Werk Mit ihrer Geltung ab dem 25 Mai 2018 führte die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Auch über fünf Jahre später ist das dadurch notwendige grundlegende rechtliche Umdenken nur zum Teil bewältigt. Die Regelungen der DS-GVO müssen aus dem Kontext des gesamten Europarechts eigenständig interpretiert werden. Auch dort, wo die DS-GVO noch einzelne - im Übrigen vielfach deutlich überschätzte - Spielräume für den nationalen Gesetzgeber lässt, sind mitgliedstaatliche Regelungen im Licht der Vorgaben der Verordnung auszulegen und anzuwenden. Die Erwägungsgründe zur DS-GVO haben dabei besonderes Gewicht. Sie sind integraler Bestandteil der Verordnung und bei der Interpretation deshalb ebenso zwingend zu berücksichtigen wie der Normtext selbst. Die stark anwachsende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Datenschutz beeinflusst die Datenschutzpraxis zunehmend bis in Details hinein. Sie erzwingt eine ständige kritische Revision vorhandener Datenschutzkonzepte - auch solcher, die erst anlässlich der Geltung der DS-GVO erstellt wurden. Vorteile auf einen Blick
Zusammenfassung
Zum Werk
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Auch über fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist das dadurch notwendige grundlegende rechtliche Umdenken nur zum Teil bewältigt. Die Regelungen der DS-GVO müssen aus dem Kontext des gesamten Europarechts eigenständig interpretiert werden. Auch dort, wo die DS-GVO noch einzelne - im Übrigen vielfach deutlich überschätzte - Spielräume für den nationalen Gesetzgeber lässt, sind mitgliedstaatliche Regelungen im Licht der Vorgaben der Verordnung auszulegen und anzuwenden. Die Erwägungsgründe zur DS-GVO haben dabei besonderes Gewicht. Sie sind integraler Bestandteil der Verordnung und bei der Interpretation deshalb ebenso zwingend zu berücksichtigen wie der Normtext selbst. Die stark anwachsende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Datenschutz beeinflusst die Datenschutzpraxis zunehmend bis in Details hinein. Sie erzwingt eine ständige kritische Revision vorhandener Datenschutzkonzepte - auch solcher, die erst anlässlich der Geltung der DS-GVO erstellt wurden.
Vorteile auf einen Blick
Zielgruppe
Für interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden, Geschäftsführungen europäisch ausgerichteter Unternehmen, Rechtsabteilungen, Personalabteilungen, Marketingfachleute, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtswissenschaft.
