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Die Abfallentsorgung ist zu einem der zentralsten Probleme
der modernen Industriegesellschaft geworden. Eine Reform des
bestehenden Abfallrechts soll dieses Problem bew{ltigen
helfen. Die hier vorliegende interdisziplin{re Untersuchung
besch{ftigt sich haupts{chlich mit der Frage,ob die
Vorrangklausel des geltenden Bundesabfallgesetzes als
taugliche Grundlage f}r die Bew{ltigung des Abfallproblemes
gelten kann. Dazu wird derGesetzestext einer umfassenden
juristischen Interpretation unterzogen; es findet eine
realit{tsnahe Analyse der relevanten technischen, volks- und
betriebswirtschaftlichen Aspekte statt.
Die im Abfallgesetz enthaltene Vorrangklausel der
Abfallverwertung stellt danach bei korrekter Auslegung der
Merkmale "technisch m glich", "Mehrkosten", "Zumutbarkeit","Vorhandensein oder Schaffung eines Marktes" einen
ausgewogenen Kompromi~ zwischen konomischen und
kologischen Sachzw{ngen dar.
F}r aktuelle Reform}berlegungen, namentlich auch f}r den
k}rzlich vorgelegten Referentenentwurf des
Umweltministeriums, gilt diesbez}glich vor dem
Hintergrund: "If it is not necessary to change the law, it
is necessary not to change" (so das Fazit in Anlehnung an
die englische Gesetzgebungstradition).
Autorentext
Thomas Mann, geb. 1875 in Lübeck, wohnte seit 1894 in München. 1933 verließ er Deutschland und lebte zuerst in der Schweiz am Zürichsee, dann in den Vereinigten Staaten, wo er 1938 eine Professur an der Universität in Princeton annahm. Später hatte er seinen Wohnsitz in Kalifornien, danach wieder in der Schweiz. Er starb in Zürich am 12. August 1955. Thomas Mann zählt zu den bedeutendsten Schriftstellern des 20. Jahrhunderts. Mit ihm erreichte der moderne deutsche Roman den Anschluss an die Weltliteratur. Manns umfangreiches und vielschichtiges Werk hat eine weltweit kaum zu übertreffende positive Resonanz gefunden. Für seinen ersten großen Roman Die Buddenbrooks erhielt er 1929 den Nobelpreis für Literatur.
Klappentext
Die Abfallentsorgung ist zu einem der zentralsten Probleme der modernen Industriegesellschaft geworden. Eine Reform des bestehenden Abfallrechts soll dieses Problem bew{ltigen helfen. Die hier vorliegende interdisziplin{re Untersuchung besch{ftigt sich haupts{chlich mit der Frage,ob die Vorrangklausel des geltenden Bundesabfallgesetzes als taugliche Grundlage f}r die Bew{ltigung des Abfallproblemes gelten kann. Dazu wird derGesetzestext einer umfassenden juristischen Interpretation unterzogen; es findet eine realit{tsnahe Analyse der relevanten technischen, volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekte statt. Die im Abfallgesetz enthaltene Vorrangklausel der Abfallverwertung stellt danach bei korrekter Auslegung der Merkmale "technisch m|glich", "Mehrkosten", "Zumutbarkeit", "Vorhandensein oder Schaffung eines Marktes" einen ausgewogenen Kompromi~ zwischen |konomischen und |kologischen Sachzw{ngen dar. F}r aktuelle Reform}berlegungen, namentlich auch f}r den k}rzlich vorgelegten Referentenentwurf des Umweltministeriums, gilt diesbez}glich vor dem Hintergrund: "If it is not necessary to change the law, it is necessary not to change" (so das Fazit in Anlehnung an die englische Gesetzgebungstradition).
Inhalt
Erster Teil: Grundelemente und Adressatenkreis der Vorrangklausel.- § 1 Zur Entwicklung des Verwertungsgedankens im Abfallrecht.- I. Die Idee der Abfallverwertung im zeitgeschichtlichen Aufriß.- II. Das Abfallbeseitigungsgesetz 1972.- III. Impulse für die Normierung eines Verwertungsgebotes.- 1. EG-Richtlinie über Abfälle von 1975.- 2. Das Abfallwirtschaflsprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 1975.- IV. Legislative Umsetzung im Abfallgesetz 1986.- 1. Abfallwirtschaftsrechtliche Direktiven.- 2. Verfassungsrechtliche Strukturierungsvorgaben.- § 2 Zum Abfallbegriff im Sinne des § 1 Abs. 1 AbfG.- I. Gemeinsame Merkmale des objektiven und subjektiven Abfallbegriffs.- II. Ergänzende Komponenten des subjektiven Abfallbegriffs.- III. Spezifika des objektiven Abfallbegriffs.- IV. Abfallbegriff und Duales System.- V. Zur Abschichtung von Abfall und Reststoff.- § 3 Abfallverwertung und sonstige Abfallentsorgung.- I. Zum Begriff der Abfallverwertung.- 1. Der Gewinnungsvorgang.- 2. Stoffliche und energetische Verwertungsmodalitäten.- a) Grundsätzliche Einsichten.- b) Abfallverbrennung ohne Energiegewinnung.- c) Abfallverbrennung zur Volumenreduzierung bei mitintendierter Energiegewinnung.- 3. Konsequenzen im Bundesstaat.- II. Zum Begriff der sonstigen Abfallentsorgung.- III. Normativ einbezogene Vorbereitungsmaßnahmen.- 1. Einsammeln.- 2. Befördern.- 3. Behandeln.- 4. Lagern.- § 4 Bedeutungsdimensionen der Gewährung eines Vorrangs.- I. Allgemeine grammatikalische Erwägungen.- II. Prägende Vorbilder in der Normierungspraxis?.- 1. Verbindungslinien zum Vorrang des Gesetzes?.- 2. Vorrang als rechtssubjektorientierte Direktive.- 3. Vorrang als Ausdruck einer materiellen Präferenzbestimmung.- 4. Vorrang als verfahrenstechnisches Postulat.- 5. Vorrang bei Kontigentierungen im Wirtschaftsverwaltungsrecht.- 6. Zwischenfazit.- III. Teleologische Ansätze.- 1. Versuch einer normtypologischen Einordnung des § 3 Abs. 2 S. 3 AbfG.- 2. Auslegungsimpulse durch die bergrechtliche Rohstoffsicherungsklausel?.- 3. Ansatzpunkte aus der Interpretation des Art. 28 Abs. 2 GG?.- IV. Konsequenz.- § 5 Die Adressaten des Verwertungsgebotes.- I. Entsorgungspflichtige Körperschaften.- II. Besitzer ausgeschlossener Abfälle.- III. Beauftragte Dritte.- IV. Weitere Konsequenzen der Einbeziehungen Dritter.- V. Geltung der Vorrangregelung auch für die Anwendungsbereiche des § 3 Abs. 5 bis 7 AbfG?.- 1. Inpflichtnahme des Inhabers einer Abfallentsorgungsanlage.- 2. Inpflichtnahme mit Mineralgewinnung befaßter Personen.- 3. Übertragung der Entsorgung auf den Anlagenbetreiber.- Zweiter Teil: Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Verwertungsgebotes im einzelnen.- § 6 Die technische Möglichkeit der Abfallverwertung.- I. Der Gesetzeswortlaut.- 1. Zum Technikbegriff.- 2. Folgerungen für die Interpretation im vorliegenden Kontext.- 3. Zusätzliche Facetten im Rechtsbegriff technisch möglich.- II. Systematische Überlegungen.- 1. Interpretationsvarianten zu technisch möglich im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG.- 2. Gleichsetzung mit der Formel Stand der Technik?.- a) Das gängige Verständnis des Rechtsbegriffs Stand der Technik.- aa) Fortschrittliche Verfahren zur Emissions-begrenzung.- bb) Eignungsprognose.- cc) Insbesondere vergleichbare, betriebserprobte' Verfahren, § 3 Abs. 6 S. 2 BImSchG.- b) Abschichtung gegenüber anderen gebräuchlichen technischen Standards.- aa) Allgemein anerkannte Regeln der Technik.- bb) Stand von Wissenschaft und Technik.- 3. Konsequenzen für das Verständnis des § 5 Abs 1 Nr. 3 BImSchG.- III. Normzweckorientierte Folgerungen für den Rechtsbegriff technisch möglich i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 3 AbfG.- § 7 Der Kostenbegriff i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 3 AbfG.- I. Methodische Prolegomena.- II. Zum Kostenbegriff in der Betriebswirtschaftslehre.- 1. Abgrenzung der Kosten zum Aufwand.- a) Zweckaufwand/Grundkosten.- b) Neutraler Aufwand.- c) Zusatzkosten.- 2. Wertmäßiger und pagatorischer Kostenbegriff.- 3. Kostengliederung.- a) Die Kostenart.- aa) Arbeitskosten.- bb) Materialkosten.- cc) Kapitalkosten.- (1) Kalkulatorische Abschreibungen.- (2) Kalkulatorische Zinsen.- (3) Kalkulatorische Wagnisse.- (4) Kalkulatorische Miete.- (5) Kalkulatorischer Untemehmerlohn.- dd) Fremdleistungskosten.- ee) Sog. Kosten der Gesellschaft.- b) Herkunft der Kostengüter.- c) Betriebliche Funktionen.- d) Art der Verrechnung auf Leistungseinheiten.- e) Bezugsgröße der Kosten.- f) Reaktion auf Auslastungsschwankungen.- aa) Variable Kosten.- bb) Fixe Kosten.- g) Resümee.- III. Der Kostenbegriff in diversen Bereichen der Rechtsordnung.- 1. Zum Kostenbegriff im Sinne des Prozeßrechts (Prozeßkosten).- 2. Der Kostenbegriff in § 12 BTO Elt.- 3. Zum Kos…