

Beschreibung
Diese Arbeit will dem Manko abhelfen, dass kaum ein in Jugendstrafsachen tätiger Richter oder Staatsanwalt genaue Vorstellungen vom Geschehen in nach § 10 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 JGG angeordneten Sozialen Trainingskursen für straffällige Jugendliche hat. Dazu hat di...