

Beschreibung
Die Zweckübertragungslehre ist eine Auslegungsregel des Urheberrechts,die eine Nutzungsrechtsübertragung im Zweifel auf ihren Vertragszweck beschränkt.Weder das Patent-noch das Markenrecht kennen eine der Zweckübertragungslehre vergleichbare Auslegungsregel. ...