Tiefpreis
CHF30.70
Print on Demand - Exemplar wird für Sie besorgt.
Bis zum heutigen Tag lösen die Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg und seine insgesamt 62 Millionen Todesopfer allgemeine Betroffenheit aus. Auf die späteren Generationen wirkt es geradezu unbegreiflich, dass Hitler so viele Menschen zu einem Krieg bewegen konnte, der die rassische Neuordnung Europas sowie die Eroberung einer deutschen Weltmachtstellung verfolgte.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Beantwortung der Frage, ob und wie das totalitäre System des Nationalsozialismus auch Schule und Unterricht erfasste und diese letztlich in den Dienst einer Vorbereitung auf diesen ideologisch motivierten Krieg stellte. Hierfür werden zunächst die in Mein Kampf dargelegten Vorstellungen Hitlers über den völkischen Staat dahingehend untersucht, welche Rolle Schule und Unterricht in ebendiesem spielen sollten. Anschließend wird auf Grundlage von ab 1933 verabschiedeten schulpolitischen Erlassen, Gesetzen und Richtlinien geprüft, ob die hiermit zusammenhängenden strukturellen Veränderungen im Schulwesen auf den zu untersuchenden Zweck hindeuten. Die Arbeit schließt mit einer umfassenden Untersuchung von Lehrplänen, Handreichungen für den Unterricht und Schulbüchern.
Autorentext
Christoph Hendrichs, B. Ed., wurde 1987 in Bamberg geboren. Sein Studium der Fächer Geschichte, Philosophie/Ethik und Bildungswissenschaften schloss er im Jahr 2012 mit dem Bachelor of Education erfolgreich ab. Voraussichtlich im September 2014 wird er den akademischen Grad Master of Education erlangen. Im Studium legte der Autor seinen Schwerpunkt auf die Geschichte des Nationalsozialismus sowie auf verschiedene Themen rund um die Bereiche Schule und Unterricht . Weiterhin arbeitete er bereits neben dem Studium als Sprachförder- und Vertretungslehrer an einer Mainzer Schule.
Leseprobe
Textprobe:
Kapitel 3, Die Absichten nationalsozialistischer Schulpolitik:
Untersucht man die schulpolitischen Richtlinien, Erlasse und Gesetze, die seit 1933 durch die Regierung der Nationalsozialisten erlassen wurden, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Absichten heraus, die sie mit ihren Änderungen im Schulwesen verfolgten. Im Folgenden sollen diese Intentionen und die ihnen zugrunde liegenden schulpolitischen Maßnahmen dargelegt werden. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, ob die Schule hinsichtlich dieser Neuerungen letztlich in den Dienst der Kriegsvorbereitung gestellt wurde.
3.1, Die Verdrängung jüdischer Lehrer und Schüler:
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.April 1933 markierte den ersten großen Einschnitt für das Leben jüdischer Beamter und somit auch Lehrer. Diese und andere politisch missliebige Beamte schieden hierdurch aus dem Schuldienst aus. Betroffen waren insgesamt 3000 Lehrer, wobei sich das Ausmaß regional stark unterschied. Das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen aus dem Jahr 1933 schränkte neben der deutschen weiblichen Bevölkerung auch die Juden massiv in der Möglichkeit ein, höhere Schulen und Hochschulen zu besuchen. Im Rahmen von Erlassen zur Schülerauslese in den höheren Schulen fielen jüdische Schüler dieser Bildungsanstalt schließlich dem Postulat einer völkischen Auslese zum Opfer. Das zunehmend antisemitisch werdende Klima im nationalsozialistischen Deutschland verursachte in den ersten Jahren, dass jüdische Eltern ihre Kinder vermehrt auf jüdische Schulen schickten. Eine Stigmatisierung erfuhren diese Schüler dort jedoch dadurch, dass sie bei einem Besuch einer jüdischen höheren Schule im Jahr 1934 keine Reifeprüfungen ablegen durften. Im Jahr 1935 wurde dieses Verbot unter der Auflage aufgehoben, dass diese Reifeprüfungen entsprechend gekennzeichnet werden mussten. Noch einschneidender war jedoch ein nun auch jüdische Schüler an Volksschulen betreffendes Verbot, das in der Folge der Novemberprogrome 1938 erlassen wurde. Hiernach durften jüdische Schüler deutsche Schulen überhaupt nicht mehr besuchen, sodass jüdische Bildungseinrichtungen einen noch größeren Zulauf nach 1938 erfuhren. Diese Schulen trugen den neuen Entwicklungen dahingehend Rechnung, dass sie ihre Schüler nun verstärkt auf Auswanderung und ein Leben im Ausland vorbereiteten. Eine endgültige Verdrängung der Juden aus dem Schulwesen wurde durch ein im Jahr 1942 erlassenes generelles Beschulungsverbot von jüdischen Schülern erlassen. Die schrittweise Verdrängung jüdischer Schüler und Lehrer aus dem Schulwesen und somit aus der Volksgemeinschaft hatte selbstverständlich auch Auswirkungen auf die nichtjüdischen Schüler. Durch diese Maßnahmen wurde zweifelsohne beabsichtigt, das von Hitler geforderte Bewusstsein über rassische Unterschiede und einer hierzu gehörigen feindseligen Haltung insbesondere gegenüber der jüdischen Bevölkerung zu schaffen. Im Folgenden Unterpunkt soll dargelegt werden, durch welche Maßnahmen eine Indoktrination der Schüler gezielt forciert wurde.
3.2, Indoktrination:
Die nationalsozialistische Regierung verabschiedete verschiedene Erlasse, die eine weltanschauliche Prägung der Schüler forderten. Erfahrbar sollte hierbei z.B. die Idee der Volksgemeinschaft werden, indem die Bildungsanstalten dazu angehalten wurden, das Schulleben vermehrt durch Schulfeiern, Rituale und Gedenktage zu gestalten. Die Propaganda ideologischer Inhalte sollte durch die Gründung der Reichsstelle für den Unterrichtsfilm im Juni 1934 sowie die Einrichtung bzw. den Ausbau von Landes- und Kreisbildstellen zur Ausstattung der Schulen mit Dias, Filmen und Geräten gewährleistet werden. Der Einsatz dieser Medien sollte ausdrücklich gerade bei den neuen Unterrichtsgegenständen der Rassen- und Volkskunde eingesetzt werden. Zunächst auf Landesebene wurde zudem durch die preußische Kultusverwaltung am 13. Sept