

Beschreibung
• Kurztext: Mit der Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft in § 76a Abs. 4 StGB entwickelte der Gesetzgeber eine neue Einziehungsform, die ohne Nachweis einer konkreten Straftat auskommt. Ob und in welchem Umfang eine solche Maßnahme rechtsstaatlichen ...