

Beschreibung
Die Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) gewährt in Art. 5 dem Schuldner und jedem Gläubiger das Recht, die internationale Zuständigkeit zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen. Der europäische Gesetzg...