

Beschreibung
Die Unternehmensorganisation obliegt der Unternehmensspitze. Im Deliktsrecht ist es der Geschäftsherr, der durch den Beizug von Hilfspersonen eine arbeitsteilige Organisation schafft (Art. 55 OR). Ist diese unzureichend und ursächlich für eine Schädigung Dritt...