

Beschreibung
Die Datenzugriffsbefugnis des § 147 Abs. 6 AO eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit im Rahmen einer Außenprüfung die aufbewahrungspflichtigen digitalen Daten des Steuerpflichtigen computergestützt auszuwerten. Die Realisierung des Datenzugriffs bedingt...