

Beschreibung
Mit der Energieeinsparverordnung 2014 haben sich die Vorschriften für die Heizkostenabrechnung verändert. Vermieter und Verwalter erfahren in diesem Buch, was sie beachten müssen und wie sie auf Einwendungen des Mieters reagieren können. Die beiden Autorinnen ...Mit der Energieeinsparverordnung 2014 haben sich die Vorschriften für die Heizkostenabrechnung verändert. Vermieter und Verwalter erfahren in diesem Buch, was sie beachten müssen und wie sie auf Einwendungen des Mieters reagieren können.
Die beiden Autorinnen informieren Sie über alle Bestandteile einer Heizkostenabrechnung, die die neuen Rechtsvorschriften erfüllt. Dazu gehören auch die Geräte, die für die Verbrauchserfassung einzusetzen sind. Das detaillierte Buch hilft Vermietern und Verwaltern, Abrechnungsfehler und Konflikte mit Mietern zu vermeiden.
Inhalte:
Alle Infos zur Energieeinsparverordnung 2014.
Arbeitshilfen online:
Mietminderungstabelle mit über 400 aktuellen Gerichtsurteilen.
Autorentext
Martina Westner, Rechtsanwältin, ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.
Zusammenfassung
Die beiden Autorinnen informieren Sie über alle Bestandteile einer Heizkostenabrechnung, die die neuen Rechtsvorschriften erfüllt. Dazu gehören auch die Geräte, die für die Verbrauchserfassung einzusetzen sind. Das detaillierte Buch hilft Vermietern und Verwaltern, Abrechnungsfehler und Konflikte mit Mietern zu vermeiden.
Inhalte:
Mietminderungstabelle mit über 400 aktuellen Gerichtsurteilen.
Leseprobe
Umfang der Pflicht zur Verbrauchserfassung
Zweck der HeizKV ist es, dem Nutzer oder Verbraucher vor Augen zu führen, wie hoch sein Energieverbrauch im Hinblick auf die Versorgung mit Wärme und Warmwasser ist. Die HeizKV soll sicherstellen, dass ein Nutzer durch sein Verhalten seinen Energieverbrauch und damit die Kosten beeinflussen kann. Deshalb gibt sie - anders als es bei den übrigen Betriebskosten der Fall ist (§ 556a BGB) - die Aufteilung der Kosten in Grund- und Verbrauchskosten nach einem bestimmten Verhältnis vor (siehe Kapitel 11). Um die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig aufteilen zu können, muss der entsprechende Verbrauch individuell erfasst werden.
Nach § 4 Abs. 1 HeizKV ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. Nach § 1 Abs. 2 HeizKV gilt dies insbesondere auch für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Verpflichtung setzt voraus, dass geeignete Erfassungsgeräte in den Räumen vorhanden sind. § 4 HeizKV regelt daher das Recht, aber auch die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, Erfassungsgeräte anzubringen. Welche Geräte sich eignen und welche technischen Voraussetzungen sie erfüllen müssen, bestimmt § 5 HeizKV (siehe Kapitel 5).
Duldungspflicht des Nutzers
Damit der Gebäudeeigentümer seiner Pflicht, geeignete Erfassungsgeräte in den Räumen anzubringen (§ 4 Abs. 2 HeizKV), nachkommen kann, muss der Vermieter die Räume, die einem anderen - in der Regel einem Mieter - überlassen sind, betreten dürfen. Die Verpflichtung des Mieters, diese Maßnahme zu dulden, hat der Verordnungsgeber in § 4 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz HeizKV verankert.
Inhalt
Vorwort zur zweiten Auflage
Vorwort zur ersten Auflage
Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung
Preisgebundener Wohnraum (§ 1 Abs. 4 HeizKV)
Wann die Heizkostenverordnung nicht gilt
Ausnahmeregelungen (§ 11 HeizKV)
Umfang der Pflicht zur Verbrauchserfassung
Ausstattungspflicht des Gebäudeeigentümers (§ 4 Abs. 2 HeizKV)
Anwendung der Heizkostenverordnung auf Wohnungseigentum
Die Heizkostenabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Was ist bei der Verbrauchserfassung zu beachten?
Umlage der Gerätekosten
Abrechnungszeitraum und Ablesung
Ermittlung des anteiligen Verbrauchs bei Nutzerwechsel
Umlegbare Heizkosten
Sonstige Kosten
Umlagefähige Kosten der Warmwasseranlage
Warmwassertemperatur
Gewerbliche Wärme- und Warmwasserlieferung
Überblick: die Rechtsprechung
Ermittlung der Kosten bei verbundenen Anlagen
Berechnung des Brennstoffverbrauchs zur Wassererwärmung (bei Heizkessel)
Anwendung der verschiedenen Umlageschlüssel
Änderung des Verteilerschlüssels
Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Einwendungen des Mieters
Sonderfälle
Kostenverteilung bei Nutzerwechsel (§ 9b HeizKV)
Kürzungsrecht des Mieters
Überblick: die Rechtsprechung
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Die Autorinnen
Stichwortverzeichnis
