

Beschreibung
Den vorliegenden Band widme ich den Bezirkshauptmann-Stellver tretern des Landes Niederosterreich. In meiner Zeit als Umweltanwalt des Landes Niederosterreich habe ich sie kennen und schatzen gelernt als "Frontsoldaten", die meist unter gewaltigem ze...Den vorliegenden Band widme ich den Bezirkshauptmann-Stellver tretern des Landes Niederosterreich. In meiner Zeit als Umweltanwalt des Landes Niederosterreich habe ich sie kennen und schatzen gelernt als "Frontsoldaten", die meist unter gewaltigem zeitlichem und psy chischem Druck nicht nur Managementfunktionen und Streitschlich tungsaufgaben zu edullen haben, sondern gleichsam en pass ant auch schwierigste Rechtsfragen zu losen haben, welche dann nachtraglich von Rechtsmittelinstanzen auf ihre "Richtigkeit" uberpriift werden. Es wiir de mich freuen, wenn ich ihre schwierige Arbeit in einem Teilbereich erleichtern konnte. Der Gesetzestext wird in der seit 1. 4. 1993 geltenden Fassung wieder gegeben. Bei jedem Paragraphen findet sich ein Hinweis auf jene Rechts entwicklungen, die sich seit der Wiederverlautbarung des WRG 1959 ergeben haben; Hinweise auf spezielle Literatur werden gelegentlich am Ende eines Kommentarteils gegeben. Auf Ubergangsbestimmungen zu den einzelnen WRG-Novellen wird bei den betroffenen Bestimmungen sowie bei den
142 und 143 eingegangen. Paragraphenzitate ohne Gesetzesangabe sind solche des WRG 1959 idgF. Herzlich bedanken mochte ich mich bei meinen Mitarbeitern, die mich in den einzelnen Entstehungsphasen tatkraftig unterstiitzt haben, insb Mag Cero Schmied, Mag Susanne Ciendl, Dr Eva Schulev-Steindl, Mag Harald Festl, Dr Andreas NodI, Mag Claudia Soher und Klaus Hartmann sowie bei Frau Certraut Hofer und Frau Edeltraud Mann. Fur wiederholten Rat habe ich Prof Dr Harald Rossmann, MinR Dr Franz Oberleitner und Dr Monika Eder-Paier zu danken. Dennoch bin ich fur Fehler, die bei einem Werk der vorliegenden Art wohl unvermeidlich sind, allein verantwortlich.
Klappentext
Das geltende Wasserrechtsgesetz (Stand 4. 8. 1993) wird nach der grundlegenden Neufassung des Jahres 1990 erstmals und umfassend kommentiert. Die Kommentierung berücksichtigt Rechtsprechung und Schrifttum in ausführlicher Weise und entwickelt den Erfordernissen der Praxis entsprechende Lösungen und Antworten. Da im Anhang die wichtigsten Nebengesetze und Durchführungsverordnungen mit abgedruckt werden, bildet der Band das zentrale Handbuch und Nachschlagewerk zum geltenden österreichischen Wasserrecht.
Zusammenfassung
"... Zusammenfassend ist das Buch nicht nur bestens zu empfehlen; es darf vielmehr gesagt werden, daß jeder Praktiker, der mit Fragen des Wasserrechtes zu tun hat, leichtfertig handelt, wenn er ohne dieses Werk auf diesem Gebiet tätig wird." Zeitschrift für Verkehrsrecht "... werden alle mit dem Wasserrecht Befaßten, einerlei ob aus Industrie, Landwirtschaft, Behörde oder Bürgerinitiative, in Hinkunft zum 'Raschauer' greifen müssen, wenn sie nicht riskieren wollen, schlechter als der jeweilige 'Gegner' informiert zu sein Journal für Rechtspolitik "... ein beeindruckender Kommentar, eine unverzichtbare Hilfe ..." OÖ Gemeinde-Zeitung "... Mit dem vorliegenden Wasserrechts-Kommentar, einer imponierenden Leistung eines einzigen Autors, ist jedem, der mit wasserrechtlichen Problemen befaßt ist, ein hervorragendes Nachschlagewerk in die Hand gegeben, das kaum eine wasserrechtliche Frage unbeantwortet läßt; es wird sich für den Wasserrechtspraktiker bald als unentbehrlich erweisen." Österreichische Gemeinde-Zeitung "... Alles in allem sei gesagt, daß dieses Werk höchst zu begrüßen ist und auf den Tisch eines jeden Juristen, der sich mit Wasserrecht beschäftigt gehört ..." Juristische Blätter "... Mit seinem Kommentar, der allen in Theorie und Praxis mit Wasserrechtsfragen Befaßten uneingeschränkt zu empfehlen ist, hat Raschauer jedenfalls eine große Hilfestellung für die Vollbeziehung des WRG geschaffen." Recht der Umwelt "... Abschließend verdient der Kommentar daher die uneingeschränkte Empfehlung für all diejenigen, die sich mit Rechtsfragen aus dem Bereich des österreichischen Wasserrechtsgesetzes zu befassen haben und nach einer zuverlässigen, kompetenten und umfassenden Informationsquelle suchen" Deutsches Verwaltungsblatt
Inhalt
Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959.- Erster Abschnitt Von der rechtlichen Eigenschaft der Gewässer.-
1 Einteilung der Gewässer.-
2 Öffentliche Gewässer.-
3 Privatgewässer.-
4 Öffentliches Wassergut.- Zweiter Abschnitt Von der Benutzung der Gewässer.-
5 Benutzungsberechtigung.-
6 Schiff- und Floßfahrt; Überfuhren.-
7 Holztrift.-
8 Gemeingebrauch an öffentlichen und privaten Gewässern.-
9 Besondere Wasserbenutzung an öffentlichen Gewässern und privaten Tagwässern.-
10 Benutzung des Grundwassers.-
11 Bewilligung.-
12 Grundsätze für die Bewilligung hinsichtlich öffentlicher Interessen und fremder Rechte.-
12 a Stand der Technik.-
13 Maß und Art der Wasserbenutzung.-
14 Verkehrssicherung.-
15 Einschränkung zugunsten der Fischerei.-
16 Widerstreit zwischen bestehenden Wasserrechten und geplanten Wasserbenutzungen.-
17 Widerstreit zwischen geplanten Wasserbenutzungen.-
18 Ausnutzung der Wasserkräfte durch das Land.-
19 Mitbenutzung von Stau- und Wasserführungsanlagen.-
20 Wasserabgabe für landwirtschaftliche Zwecke.-
21 Dauer der Bewilligung; Zweck der Wasserbenutzung.-
21 a Abänderung von Bewilligungen.-
22 Persönliche oder dingliche Gebundenheit der Wasserbenutzungsrechte.-
23 Verhaimung.-
24 Einhaltung der Stauhöhe.-
25 Einschränkung bestehender Wasserbenutzungsrechte bei Wassermangel.-
26 Schadenshaftung.-
27 Erlöschen der Wasserbenutzungsrechte.-
28 Wiederherstellung zerstörter Anlagen.-
29 Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten.- Dritter Abschnitt Von der Reinhaltung und dem Schutz der Gewässer.-
30 Ziel und Begriff der Reinhaltung.-
31 Allgemeine Sorge für die Reinhaltung.-
31 a Lagerung, Leitung und Umschlag wassergefährdender Stoffe.-
31 b Abfalldeponien.-
31 c Sonstige Vorsorge gegen Wassergefährdung.-
31 d Bestehende Anlagen.-
32 Bewilligungspflichtige Maßnahmen.-
33 Reinhaltungspflicht.-
33 a Emissions- und Immissionsregelung; Begriffsbestimmungen.-
33 b Emissionsbegrenzung.-
33 c Sanierung von Altanlagen.-
33 d Immissionsbeschränkung.-
33 e Gewässerschutzbericht.-
33 f Grundwassersanierung.-
33 g Bestehende Kleinanlagen und Indirekteinleiter.-
34 Schutz von Wasserversorgungsanlagen.-
35 Sicherung der künftigen Wasserversorgung.-
36 Anschlußzwang bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen.-
37 Schutz von Heilquellen und Heilmooren.- Vierter Abschnitt Von der Abwehr und Pflege der Gewässer.-
38 Besondere bauliche Herstellungen.-
39 Änderung der natürlichen Abflußverhältnisse.-
40 Entwässerungsanlagen.-
41 Schutz-und Regulierungswasserbauten.-
42 Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten.-
43 Vorsorgen gegen wiederkehrende Überschwemmungen.-
44 Beitragsverpflichtung zu öffentlichen Schutz- und Regulierungswasserbauten.-
45 Beitragsverhältnis; Vorauszahlungen.-
47 Instandhaltung der Gewässer und des Überschwemmungsgebietes.-
48 Wirtschaftsbeschränkungen im Bereich von Gewässern.-
49 Hilfeleistung in Notfällen.- Fünfter Abschnitt Von allgemeinen wasserwirtschaftlichen Verpflichtungen.-
50 Instandhaltung.-
51 Beitragsleistung zu fremden Wasseranlagen.-
52 Anpassung an die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse.-
53 Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne.-
54 Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügungen.-
55 Wasserwirtschaftliche Planung.-
56 Vorübergehende Eingriffe in den Wasserhaushalt.-
57 Gewässerkundliche Einrichtungen.-
58 Förderung der Gewässerkunde.-
59 Wasserwirtschaftskataster.- Sechster Abschnitt Von den Zwangsrechten.-
60 Einteilung der Zwangsrechte und allgemeine Bestimmungen.-
61 Offentlicherklärung von Privatgewässern.-
62 Vorarbeiten für Wasseranlagen.-
63 Enteignung von Liegenschaften und Bauwerken.-
64 Enteignung von Privatgewässern, Wasserrechten, Anlagen und anderen Vorrichtu…
