Haftung nach Insolvenz-, Zivil- und Abgabenrecht bzw. nach Kridastrafrecht: Bei Eintritt der Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung) muss ein Konkursantrag spätestens nach 60 (bei Naturkatastrophen 120) Tagen gestellt werden. Gesch...