

Beschreibung
Die Zeugnisverweigerungsrechte von Angehörigen und Berufsgeheimnisträgern sind de lege lata im Strafverfahren nur unvollkommen geschützt. Eine Analyse der §§ 52 und 53 StPO ergibt, dass die Zeugnisverweigerungsrechte Ausdruck grundrechtlicher und anderer verfa...