

Beschreibung
Die wirtschaftliche Lage und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gehören nicht zum gesetzlichen Prüfungsgegenstand der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften. Gleichwohl sind eine Prüfung der wirtschaftlichen Lage und eine Prüfung der Ordnungsmäßigk...