

Beschreibung
Wer wahrheitswidrig verkündet, dass er einen Stellvertreter habe, ist an die Verträge gebunden, die der Stellvertreter mit gutgläubigen Dritten gestützt auf diese Kundgabe abschliesst. Hinter diesem Anwendungsfall des Art. 33 Abs. 3 OR und hinter vielen weiter...