

Beschreibung
Mit Umsetzung der Übernahmerichtlinie wurde das WpÜG um die §§ 39a, 39b ergänzt. Diese beinhalten den neuen übernahmerechtlichen Squeeze-out, der es dem Bieter eines Übernahmeangebots ermöglicht, die verbleibenden Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer ang...