

Beschreibung
Wurde einem Patienten ein mangelhaftes Implantat (z.B. Herzschrittmacher) eingesetzt, so kommen für die Kosten des Austauschs (Ersatzimplantat und Revisions-OP) bislang regelmäßig die Krankenkassen auf. Das lässt außer Acht, dass der Implantationsvertrag kein ...