Tiefpreis
CHF53.60
Print on Demand - Exemplar wird für Sie besorgt.
Die Entmaterialisierung der Erfolgsfaktoren des Unternehmens, fortschreitende Dezentralisierung der Unternehmensorganisation und zunehmende Internationalisierung stellen eine besondere Herausforderung an ein Verrechnungspreissystem dar. Dies liefert hinreichende Gründe für die intensive Beschäftigung mit der Gestaltung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter.
Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über theoretische Grundprinzipien und praktische Umsetzungsmöglichkeiten der Verrechnungspreisgestaltung für immaterielle Wirtschaftsgüter zu liefern. Die Studie befasst sich mit der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Verrechnungspreisproblematik im Zusammenhang mit der Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern sowohl in einzelnen divisional organisierten Unternehmen als auch in Unternehmensverbunden. Die Thematik wird aus der nationalen und der internationalen Perspektive betrachtet und alle Ausführungen gehen von dem Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus.
Leseprobe
Kapitel 3, Ermittlung und Gestaltung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter bei Einzelabrechnung:
3.1, Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter bei der Eigentumsübertragung:
3.1.1, Rechtliche Beurteilung einer Eigentumsübertragung:
In einem divisional organisierten Unternehmen kann aus rechtlicher Sicht keine Eigentumsübertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern zwischen Divisionen stattfinden, weil Verträge innerhalb des Unternehmens schuldrechtlich nicht möglich sind. Aus steuerlicher Sicht sind die Übertragungen zwischen den Divisionen nur bei der Einkunftsermittlung im internationalen Fall bedeutend. Die einzelnen diesbezüglichen Regelungen sind z. B. in den Grundsätzen der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen zu finden. Da keine steuerlichen Verrechnungspreise angewendet werden, ist in Rahmen dieser Arbeit die Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern zwischen den Divisionen v. a. aus der betriebswirtschaftlichen Sicht der Verrechnungspreisermittlung relevant.
Innerhalb des Unternehmensverbundes kommt die Eigentumsübertragung an immateriellen Wirtschaftsgütern relativ selten und meistens im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen vor. Vor der Eigentumsübertragung muss geprüft werden, ob sie rechtlich zulässig ist und welche Rechtsnormen dabei zu beachten sind. Anschließend werden wesentliche maßgebende Rechtsnormen erläutert.
Die gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie in einzelnen immateriellen Wirtschaftsgütern verkörperte Teile des Geschäfts- oder Firmenwertes, außer den nicht übertragbaren Urheberrechten, gehören zu den anderen Rechten im Sinne des
413 Bundesgesetzbuch (BGB). Damit sind die Regelungen zur Forderungsabtretung der
398 413 BGB anzuwenden, die aber wegen ihrer Subsidiarität gegenüber spezialgesetzlichen Regelungen durch die Sondervorschriften verdrängt werden. Die speziellen Regelungen zur Eigentumsübertragung enthalten z. B.
15 PatG,
22 GebrMG,
29 GeschmMG und
27 MarkenG.
Die Forderungsabtretung wird als Eigentumsübertragung qualifiziert, wenn sie durch eine endgültige vertragliche Sachüberlassung im Form von Kauf, Tausch oder Schenkung zustande kommt. Auf den Tausch sind die Vorschriften für den Kauf anzuwenden. Die Schenkung ist in Rahmen dieser Arbeit irrelevant, da sie eine unentgeltliche Eigentumsübertragung voraussetzt und somit der Ansatz von Verrechnungspreisen ausscheidet. Somit wird in dieser Arbeit unter der Eigentumsübertragung im Sinne des BGB der Kauf verstanden.
Ferner sind bei der Eigentumsübertragung die kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere wenn im Zusammenhang mit dem veräußerten immateriellen Wirtschaftsgut Lizenzverträge bestehen, deren Regelungen den Wettbewerb beeinflussen können. Auf europäischer Ebene ist das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen des Art. 81 und die weiteren Regelungen von Art. 82 86 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) zu beachten.
Die deutschen VGr betrachten die Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern in Form einer Eigentumsübertragung nicht. In den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen ist dagegen die Möglichkeit einer Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter explizit erwähnt. Bei der Eigentumsübertragung in einem multinational verbundenen Unternehmen sind folglich die OECD-Bestimmungen zur Ermittlung von fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisen zu beachten, worauf in Kap. 3.1.4 eingegangen wird.
3.1.2, Einflussfaktoren und Problembereiche der Ermittlung von Verrechnungspreisen:
Die Höhe des Verrechnungspreises für das immaterielle Wirtschaftsgut wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Nach ENGLER sind dies:
mögliche Erträge des Erwerbers des immateriellen Wirtschaftsguts.