

Beschreibung
Art. 6 Abs. 3 lit. d der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährt dem Beschuldigten das Recht auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen. Dieses Recht sichert die aktive Mitwirkung des Beschuldigten im Strafverfahren und ist daher ein fundamentales ...