

Beschreibung
Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm für die Anknüpfung der Schadenshaftung aus grenzüberschreitenden Arbeitskämpfen geschaffen. Keiner der 27 Mitgliedstaaten verfügte zuvor über eine gesonderte Norm zur Bestimmung des Arbeitskampfdeli...