

Beschreibung
Nach den §§ 26, 27, 29 StGB gilt für die Strafbarkeit der Teilnehmer der Grundsatz der limitierten Akzessorietät. Danach können Anstifter und Gehilfen unabhängig vom Vorliegen der Schuld des Täters bestraft werden, wenn dieser einen Deliktstatbestand vorsätzli...