

Beschreibung
Für die Vollstreckung eines Titels auf Leistung Zug um Zug gilt: Der Schuldner muss nur leisten, wenn ihm die Gegenleistung angeboten wird oder er sich bereits in Annahmeverzug befindet. Im Verfahren nach § 756 I ZPO muss der Gerichtsvollzieher deshalb beurtei...