

Beschreibung
Am 1.Februar 1997 ist der erste Teil des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) in Kraft getreten. Art.11 BEHG verpflichtet die Effektenhändler, bei der Ausführung von Effektengeschäften für Kunden diese über die damit verbundenen Risiken...