

Beschreibung
Das kollisionsrechtliche Herkunftslandprinzip verfolgt den Zweck, grundsätzlich nur das Recht des Staates der Niederlassung eines europaweit tätigen Anbieters für anwendbar zu erklären. In Ergänzung zu den Grundfreiheiten des EG-Vertrages bewirkt es damit eine...