

Beschreibung
Die Finanzierung der Gesamttätigkeit einer Regulierungsbehörde durch Abgaben, die von den der Regulierung unterworfenen Marktteilnehmern als Gruppe nach dem Kostendeckungsprinzip entrichtet werden, gilt für den Gesetzgeber mittlerweile als selbstverständlich. ...Die Finanzierung der Gesamttätigkeit einer Regulierungsbehörde durch Abgaben, die von den der Regulierung unterworfenen Marktteilnehmern als Gruppe nach dem Kostendeckungsprinzip entrichtet werden, gilt für den Gesetzgeber mittlerweile als selbstverständlich. Zudem verleitet dieses den Fiskus schonende Abgabenkonzept zur Okkupation immer neuer Gebiete, gerade im Regulierungsverwaltungsrecht. Dabei stellt sich vor dem Hintergrund der finanzverfassungsrechtlichen Anforderungen an nichtsteuerliche Abgaben allerdings stets die Grundsatzfrage nach der Verteilung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Wirtschaft. Alexander Eichhorn entwickelt einen vom Abgabenbegriff losgelösten Ansatz zur Begrenzung von Kostenüberwälzungen im sogenannten Kernbereich staatlicher Regulierungstätigkeit. Dabei erkennt er nach einer Betrachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion eine Finanzierungsverantwortung der Marktteilnehmer bei Vorliegen einer typischen Gefahrensituation in Gestalt eines Versagens der Marktmechanismen in regulierten Sektoren. Bei der abschließenden Anwendung seiner Lösungskonzeption auf die Finanzierung der Bundesnetzagentur und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird deutlich, dass letztlich nur diejenige Regulierungstätigkeit umlagefähig ist, die sich gegenwärtig nach ökonomischen Wertungsmaßstäben als notwendig zur Beseitigung der konkreten Form des Marktversagens darstellt. Damit grenzt sich der Autor von der Rechtsprechung ab, die dazu neigt, eine Finanzierungsverantwortung bereits dann zu bejahen, wenn das zu finanzierende Regulierungsregime dem Ziel der Kompensation von Marktversagen dient.
Die Finanzierung einer Regulierungsbehörde durch Abgaben, die von den Regulierten entrichtet werden, gilt mittlerweile als selbstverständlich. Gleichwohl scheint insoweit die Grundsatzfrage nach der Verteilung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Wirtschaft in zahlreichen Wirtschaftssektoren noch nicht abschließend beantwortet. Vor diesem Hintergrund entwickelt Alexander Eichhorn einen vom Abgabenbegriff losgelösten Ansatz zur Begrenzung von Kostenüberwälzungen im sogenannten Kernbereich staatlicher Regulierungstätigkeit. Seine auf die Finanzierung der Bundesnetzagentur und der BaFin angewandte Lösungskonzeption verdeutlicht, dass eine Finanzierungsverantwortung der Regulierten letztlich nur für diejenige Regulierungstätigkeit besteht, die sich gegenwärtig nach ökonomischen Wertungsmaßstäben als notwendig zur Beseitigung der konkreten Form eines Marktversagens darstellt.
Autorentext
Dr. Alexander Eichhorn, Jahrgang 1981. Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dabei regelmäßige Nebentätigkeit bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main im Bereich Immobilien-Wirtschaftsrecht. Promotion zum Dr. jur. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Referendariat in Wiesbaden und Berlin. Von August 2010 bis Juli 2011 zugelassener Rechtsanwalt in Frankfurt am Main mit Beratungen im Kapitalgesellschaftsrecht und Übernahmerecht. Seit 15. August 2011 Richter auf Probe in Rheinland-Pfalz mit Dienstleistungsauftrag an einem Verwaltungsgericht.
Klappentext
Die Finanzierung einer Regulierungsbehörde durch Abgaben, die von den Regulierten entrichtet werden, gilt mittlerweile als selbstverständlich. Gleichwohl scheint insoweit die Grundsatzfrage nach der Verteilung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Wirtschaft in zahlreichen Wirtschaftssektoren noch nicht abschließend beantwortet. Vor diesem Hintergrund entwickelt Alexander Eichhorn einen vom Abgabenbegriff losgelösten Ansatz zur Begrenzung von Kostenüberwälzungen im sogenannten Kernbereich staatlicher Regulierungstätigkeit. Seine auf die Finanzierung der Bundesnetzagentur und der BaFin angewandte Lösungskonzeption verdeutlicht, dass eine Finanzierungsverantwortung der Regulierten letztlich nur für diejenige Regulierungstätigkeit besteht, die sich gegenwärtig nach ökonomischen Wertungsmaßstäben als notwendig zur Beseitigung der konkreten Form eines Marktversagens darstellt.
Zusammenfassung
"Während genuine finanzverfassungsrechtliche Maßstäbe bei näherem Hinsehen kaum bestehen, sind die grundrechtlichen Maßstäbe stark, aber wenig konkret. Viele der Überlegungen des Verfassers können zur Konkretisierung dieser Maßstäbe im Bereich der Abgaben zur Finanzierung von Regulierungsbehörden beitragen." Dr. Ulrich Jan Schröder, in: JuristenZeitung, 4/2016
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