

Beschreibung
Am Beispiel Webradio wird untersucht, welche urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbes. der öffentlichen Wiedergabe ( 19a, 20 UrhG), für Streamingdienste zu lizenzieren sind. Es wird die Anwendbarkeit der Schranke der Privatkopie ( 53 UrhG) auf Streamrippin...