

Beschreibung
Die kommunale Verwaltung steht erstmalig in der Verpflichtung, Geräuschimmissionen auf ein zumutbares Maß abzusenken. Die neue Verwaltungsaufgabe der Lärmaktionsplanung nach den §§47aff. BImSchG, die auf der Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie R...