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Mietrecht Schweiz: Experten-Tipps zum Mieten und Vermieten

Zahlen Sie zu viel für Ihre Nebenkosten? Ist der Mietzins Ihres neuen Daheims zu hoch, aber der Vertrag ist schon unterschrieben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Mietrechtsexpertin Katrin Reichmuth. In diesem aufschlussreichen Interview erklärt sie einfach verständlich, welche Rechten und Pflichten beim Mieten und Vermieten gelten – und was Sie in diesen Fällen tun können.

3 häufige Mietrecht-Probleme einfach erklärt

Transkript des Interviews

Horrende Nebenkosten – was tun?

Wie du herausfindest, ob das gerechtfertigt ist, zeige ich dir in drei Schritten:
  1. Nebenkostenabrechnung mit dem Mietvertrag vergleichen. Der Mieter und die Mieterin sind nur verpflichtet, die Positionen zu bezahlen, die im Mietvertrag aufgeführt sind.
  2. Einsicht in die Belege verlangen. Nur so lässt sich nachvollziehen, ob korrekt abgerechnet wurde.
  3. Einen Blick auf den Verteilerschlüssel werfen. Das heisst: Ist es nachvollziehbar, wie die Nebenkosten auf alle Parteien verteilt werden?

Mietvertrag unterschrieben – kann ich trotzdem den Zins anfechten?

Auch wenn schon alles geregelt ist, können Mieterinnen und Mieter den Anfangsmietzins anfechten. So sagt es das Gesetz. Wenn deine Wohnung deutlich teurer ist als bei deinem Vormieter oder deiner Vormieterin, kommt allenfalls in Frage, den Anfangsmietzins anzufechten. Das Problem ist, dass viele das nicht wissen oder Angst davor haben, das zu tun.

Geschirrspüler kaputt – wer zahlt?

Alles, was Mieterinnen und Mieter mit einfachen Handgriffen selbst reparieren können, wird als «kleiner Unterhalt» bezeichnet. Sobald aber eine Fachperson hinzugezogen werden muss, wird dies als «gewöhnlicher Unterhalt» betrachtet und der Vermieter oder die Vermieterin muss die Kosten übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Rechnung ist oder was im Mietvertrag steht. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Mieter oder die Mieterin den Geschirrspieler absichtlich beschädigt hat.

Den passenden Musterbrief gibt es im Beobachter-Ratgeber.

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