

Beschreibung
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Darf bei der gerichtlichen und der notarielle« Beurkundung von Rechtsgeschäften die durch § 177 Abs. 1 Satz 2 Fr.G.G. vorgeschriebene Feststellung, daß das Protokoll vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und von ihnen unterschri...