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Internet und Smartphone, soziale Netzwerke und Onlineshops sind aus unserem Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Die wenigsten von uns machen sich jedoch Gedanken, was mit ihren Daten, Nachrichten, Online-Verträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften nach ihrem Tod passiert. So sind angeblich 5 % aller aktiven Facebook-Accounts sogenannte digitale Zombies, deren Nutzer bereits verstorben sind. Die vom Nutzer hinterlassenen elektronischen Daten werden aus rechtlicher Sicht als "digitaler Nachlass" bezeichnet. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist längst im Alltag angekommen. Unter "digitalem Nachlass" wird die Gesamtheit des digitalen Vermögens verstanden, also Immaterialgüterrechte, Domainrechte sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Providern und dem Erblasser hinsichtlich der Nutzung des Internets selbst, aber auch hinsichtlich diverser Internetdienstleistungen, und damit auch die Gesamtheit aller Accounts und Daten des Erblassers im Internet.
Autorentext
Solange van Rens, Jahrgang 1972, kam über einen Umweg zum Jurastudium: Zunächst absolvierte sie die Hotelfachschule im Bereich Management in Antwerpen, Belgien. An der Universität Maastricht, Niederlande, belegte sie den Masterstudiengang European Law School (Auszeichnung Cum Laude). Seit 1999 ist sie als Anwältin tätig. Nach Stationen bei Baker & McKenzie in Amsterdam und Wagemans Advokaten in Maastricht erhielt sie 2004 auch die deutsche Rechtsanwaltszulassung. Solange van Rens ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwältin für Erbrecht. Unter anderem wegen ihres internationalen Studiums und ihrer Sprachkenntnisse ist neben dem Arbeitsrecht das internationale Erbrecht ihr Spezialgebiet. Seit 2005 ist Solange van Rens Partnerin bei Binder³ (Binder und Partner Rechtsanwälte) in Passau, einer ausschließlich im Arbeits- und Erbrecht tätigen und spezialisierten Kanzlei. Sie ist seit 2014 Mitglied im Redaktionsbeirat des DATEV magazins und verfasst dafür regelmäßig Beiträge im Arbeits- und Erbrecht.
Klappentext
Seit nun mehr fast zwei Jahrzehnten sind Internet, Smartphone, soziale Netzwerke,
Onlineshops und Co. nicht mehr aus dem Privat- und Berufsleben wegzudenken.
Doch was passiert mit den Daten, Nachrichten, Onlineverträgen und kostenpflichtigen
Mitgliedschaften im Sterbefall? Gerade das BGH-Urteil im Jahr 2018 zum Zugriff
auf den Facebook-Account der verstorbenen Tochter, hat vielen bewusstgemacht,
dass auch der digitale Nachlass ein Teil der Erbmasse ist. Doch was genau umfasst
der digitale Nachlass des Erblassers und wie können die Erben sichergehen, dass der
Verstorbene auch digital verstirbt?
Diesem Sachverhalt widmet sich die Autorin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und
Erbrecht, Solange van Rens, LL. M. und weist auch auf die Haftungsrisiken hin, die
den Erben treffen können bzgl. des digitalen Nachlasses des Verstorbenen. Um alle
Detailfragen zu klären, ist sicher der Rechtsanwalt oder Steuerberater der richtige
Ansprechpartner.
Inhalt
1 Digitaler Nachlass wen betrifft es? 1.1 Praxisbeispiele 1.1.1 Das Millionenvermögen der Kunden 1.1.2 Das Millionenvermögen des Erblassers 1.1.3 Der digitale Nachlass eines Influencers 1.2 Im täglichen Leben Jeder Benutzer ist gefragt 1.2.1 Der übliche Anwender 1.2.2 Der digitale Nachlass des üblichen Anwenders 1.3 Der Facebook-Fall 2 Digitaler Nachlass was ist das überhaupt? 2.1 Der Begriff aus rechtlicher Sicht 2.2 Begriff aus praktischer Sicht: Inhalt des digitalen Nachlasses 3 Interessenlage Wer sind die Akteure im digitalen Nachlass? 3.1 Der Erblasser 3.1.1 Wunsch: mit mir stirbt auch mein digitales Ich 3.1.2 Wunsch: Digitale Unsterblichkeit 3.2 Der Erbe 3.3 Die Angehörigen 3.4 Vertragspartner 3.5 Geschäftspartner oder Berater 4 Der rechtliche Rahmen 4.1 Einstieg 4.2 Relevante Rechtsgebiete 4.3 Internationale Rechtsgrundlagen 4.3.1 Europa 4.3.2 Regelungen in den USA 4.4 Nationale Rechtsgrundlagen 4.4.1 Arbeitsgruppe digitaler Neustart 4.4.2 Erbrecht 4.4.3 Telekommunikationsgesetz: Das Fernmeldegeheimnis 4.4.4 Datenschutz im DS-GVO 4.4.5 Persönlichkeitsrecht 4.4.6 Nationales AGB-Recht 4.5 Internationales Privatrecht 5 Die Rechtsfragen zum digitalen Nachlass 5.1 Klärung der Vererblichkeit durch den Bundesgerichtshof 5.1.1 Begründung der Vorinstanzen 5.1.2 Entscheidung des Bundesgerichtshofes 5.1.3 Bedeutung des Facebook-Urteils 6 Die praktische Handhabung 6.1 Hürden und Risiken aus Sicht des Erben 6.1.1 Zugangshindernisse 6.1.2 Risiken 6.2 Übergang der einzelnen digitalen Nachlassgegenstände 6.2.1 Hardware 6.2.2 E-Mail-Konto und seine Bedeutung 6.2.3 Social Media Daten und Profile 6.2.4 E-Mails 6.2.5 Inhalte des Erblassers auf Videoplattformen wie YouTube 6.2.6 Vertragsbeziehungen zu Anbietern 6.2.7 Webseite und Domains 6.2.8 Nutzungsrechte digitaler Musik-, Literatur- und Videosammlungen 6.2.9 Online Zahlungsverkehr 6.2.10 Daten in Cloud, zum Beispiel iCloud, Dropbox, OneDrive 6.3 Anspruchsdurchsetzung 6.3.1 Wie weist der Erbe die Gesamtrechtsfolge nach? 6.3.2 Gerichtliche Geltendmachung 7 Vorsorge des Erblassers 7.1 Allgemein 7.2 Umsetzung 7.2.1 Inventarisieren und kategorisieren 7.2.2 Nutzungsbedingungen prüfen 7.2.3 Entscheidung treffen 7.2.4 Festlegen der Entscheidung 7.2.5 Praktische Vorsorgemaßnahmen treffen 7.2.6 Rechtliche Vorsorgemaßnahmen treffen 7.2.7 Fazit für die Vorsorge 8 Was also tun? 10 Tipps 9 Muster 9.1 Vollmachtsurkunde 9.2 Verzeichnis für den digitalen Nachlass