

Beschreibung
Durch Kodifizierung der sog. business judgment rule in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG sollte für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ein Haftungsfreiraum im Bereich qualifizierter unternehmerischer Entscheidungen geschaffen werden. Insbesondere seit Ermöglic...