

Beschreibung
Jetzt für kurze Zeit zum Kennenlernpreis - eine befristete Preisaktion des Verlages Thirza Zorniger stammt aus einer desaströsen Schauspielerehe und will für Gerechtigkeit sorgen. Sie wird Richterin im Münchner Justizpalast, doch auch hier ist die Wirklichkeit...Jetzt für kurze Zeit zum Kennenlernpreis - eine befristete Preisaktion des Verlages
Thirza Zorniger stammt aus einer desaströsen Schauspielerehe und will für Gerechtigkeit sorgen. Sie wird Richterin im Münchner Justizpalast, doch auch hier ist die Wirklichkeit anders als die Theorie: Eine hochdifferenzierte Gerechtigkeitsmaschine muss das ganze Spektrum des Lebens verarbeiten, wobei sie sich gelegentlich verschluckt, und auch unter Richtern geht es gelegentlich zu wie in einer chaotischen Familie. 'Justizpalast' ist ein Roman über die Sehnsucht nach Gerechtigkeit, über erregte, zynische, unverschämte, verblendete, verrückte, verwirrte und verzweifelte Rechtssuchende sowie überlastete, mehr oder weniger skrupulöse, kauzige, weise, verknöcherte und leidenschaftliche Richter.
Petra Morsbachs großer Roman über Gerechtigkeit und jene, die sie schaffen sollen
Petra Morsbach, geboren 1956, studierte in München und St. Petersburg. Danach arbeitete sie zehn Jahre als Dramaturgin und Regisseurin. Seit 1993 lebt sie als freie Schriftstellerin in der Nähe von München. Bisher schrieb sie mehrere von der Kritik hoch gelobte Romane, u.a. »Opernroman«, »Gottesdiener« und »Justizpalast«. Ihr Werk wurde mit zahlreichen Stipendien und Preisen ausgezeichnet, u.a. dem Jean-Paul-Preis. 2017 erhielt sie den Roswitha-Literaturpreis der Stadt Bad Gandersheim und den Wilhelm-Raabe-Preis.
Der große Gesellschaftsroman über Recht und Gerechtigkeit
Thirza Zorniger stammt aus einer desaströsen Schauspielerehe und will nichts anderes, als für Gerechtigkeit sorgen. Unter der Obhut des Großvaters und zweier ältlicher Tanten wird aus dem kleinen Mädchen eine fleißige Studentin und zuletzt Richterin im Münchner Justizpalast. Doch auch hier ist die Wirklichkeit anders als die Theorie: Eine hochdifferenzierte Gerechtigkeitsmaschine muss das ganze Spektrum des Lebens verarbeiten, wobei sie sich gelegentlich verschluckt. Und auch unter Richtern geht es manchmal zu wie in einer chaotischen Familie ...
»Ein zutiefst humanes Buch. Und ein Roman, der dem Rechtsstaat, bei allen Lächerlichkeiten, Eitelkeiten und Aktenbergen, ein Loblied singt.« (Frankfurter Rundschau, Christoph Schröder)
Autorentext
Petra Morsbach, geboren 1956, studierte in München und St. Petersburg. Danach arbeitete sie zehn Jahre als Dramaturgin und Regisseurin. Seit 1993 lebt sie als freie Schriftstellerin in der Nähe von München. Bisher schrieb sie mehrere von der Kritik hoch gelobte Romane, u.a. »Opernroman«, »Gottesdiener« und »Justizpalast«. Zuletzt erschien bei Penguin der Essayband »Der Elefant im Zimmer«. Ihr Werk wurde mit zahlreichen Stipendien und Preisen ausgezeichnet, u.a. dem Jean-Paul-Preis. 2017 erhielt sie den Roswitha-Literaturpreis der Stadt Bad Gandersheim und den Wilhelm-Raabe-Preis.
Klappentext
Der große Gesellschaftsroman über Recht und Gerechtigkeit
Thirza Zorniger stammt aus einer desaströsen Schauspielerehe und will nichts anderes, als für Gerechtigkeit sorgen. Unter der Obhut des Großvaters und zweier ältlicher Tanten wird aus dem kleinen Mädchen eine fleißige Studentin und zuletzt Richterin im Münchner Justizpalast. Doch auch hier ist die Wirklichkeit anders als die Theorie: Eine hochdifferenzierte Gerechtigkeitsmaschine muss das ganze Spektrum des Lebens verarbeiten, wobei sie sich gelegentlich verschluckt. Und auch unter Richtern geht es manchmal zu wie in einer chaotischen Familie ...
Zusammenfassung
Der große Gesellschaftsroman über Recht und Gerechtigkeit
Thirza Zorniger stammt aus einer desaströsen Schauspielerehe und will nichts anderes, als für Gerechtigkeit sorgen. Unter der Obhut des Großvaters und zweier ältlicher Tanten wird aus dem kleinen Mädchen eine fleißige Studentin und zuletzt Richterin im Münchner Justizpalast. Doch auch hier ist die Wirklichkeit anders als die Theorie: Eine hochdifferenzierte Gerechtigkeitsmaschine muss das ganze Spektrum des Lebens verarbeiten, wobei sie sich gelegentlich verschluckt. Und auch unter Richtern geht es manchmal zu wie in einer chaotischen Familie ...
Leseprobe
Die Arbeit
Thirza wurde Richterin am Landgericht München I. im Justizpalast. Vierzig Jahre später lebte sie immer noch in Pasing, im Haus ihrer Kindheit. An diesem Sonntagnachmittag schrieb sie dort ein Urteil.
Unten im Garten blühten Schneeglöckchen, vom blattlosen Nussbaum hingen Kätzchen wie vergilbte Vorhangfransen, der Himmel wurde von dahinschießenden dunkel- und hellgrauen Wolken zerteilt. Für Februar war es viel zu warm, ein Frühling vor der Zeit mit Bildern, die nicht mehr zu Thirza passten: die erwartungsvolle nackte Haselskulptur, Frühlingsstürme, ein verwirrter Himmel.
Das Urteil war Routine, übersichtlich, nicht aufreibend, in mancher Hinsicht sogar befriedigend. Der Freistaat Bayern hatte einen Musikveranstalter namens Rock-Buam GmbH verklagt. Rock-Buam hatte seit dreizehn Jahren jeweils im Juli vom Freistaat ein Gelände für ein Rock-Open-Air gemietet, immer unterstützt von der Brauerei St. Stephan, welche die Konzerte sponserte und im Gegenzug dort ihr Bier ausschenkte. Ab dem Jahr 2009 verlangte der Freistaat im Mietvertrag von der Rock-Buam GmbH, eine andere Brauerei mit der Bewirtung zu beauftragen. Eigentümer dieser anderen Brauerei, Starkbier Strobl, war der Freistaat selbst.
St. Stephan zog sich, da sie ihr Bier auf der Veranstaltung nicht mehr ausschenken durfte, als Sponsorin zurück, worauf der Veranstalter seine Konzerte nicht mehr finanzieren konnte und alle Termine stornierte. Der Freistaat als Kläger beantragte vor Gericht die Zahlung einer Ausfallentschädigung von insgesamt 9.817 EUR nebst Zinsen sowie 1,80 EUR vorgerichtliche Auslagen und 15,- EUR vorgerichtliche Mahngebühr.
Thirzas Kammer hatte beschlossen, die Klage abzuweisen. Die Begründung schrieb Thirza selbst, nachdem der zuständige junge Berichterstatter sich eine Woche vor der Urteilsverkündung krankgemeldet hatte. Dieser junge Kollege Gregor hatte Rock-Buam verurteilen wollen und war von Thirza und dem dritten Kammerkollegen Karl überstimmt worden. Gregor schlug sich instinktiv auf die Seite des Einflussreicheren, und im vorliegenden Fall hätte er sich gern dem Staat als intelligenter Diener präsentiert, unterstellte Thirza. Gregor selbst sprach natürlich von richterlicher Unabhängigkeit und anderer Rechtsmeinung. Jedenfalls war er erkrankt, und Thirza hatte den von ihr selbst diktierten Urteilsentwurf nahezu unverarbeitet zurückerhalten, beheftet nur mit einem Stapel BGH-Urteile, die Gregor gern seitenweise zitierte.
Tragende Gründe der Klageabweisung: Der Kläger hatte seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und durch sein Verbot, auf der Veranstaltung das St.-Stephans-Bier auszuschenken, den Beklagten unbillig behindert. Zwar hatte der Beklagte die Termine zu spät storniert, so dass der Kläger das Gelände nicht mehr anderweitig vermieten konnte; der hierdurch entstandene Ausfallschaden wäre dem Kläger zu ersetzen gewesen, der Anspruch war aber durch Aufrechnung mit einem kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch des Beklagten gem. 33 Abs. 3 Satz 1 GWB erloschen.
Weitere Aspekte, die bei der Gerichtsverhandlung vor drei Monaten erörtert worden waren: Galt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( 130 Abs. 1 Satz 1 GWB) auch für Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand standen? Ja. (Begründung.) Wurde der Mietvertrag zwischen Freistaat und Rock-Buam GmbH insgesamt unwirksam, weil die Vertragsklausel, wonach Starkbier Strobl mit der Bewirtung zu beauftragen war, gegen Kartellrecht verstieß? Nein. (Begründung.) Weiter: Wie waren die jeweiligen Geschäftsinteressen der Parteien gegeneinander aufzuwiegen? Beide wollten Gewinn machen, der Veranstalter privatwirtschaftlich, der Kläger, indem er seine eigene Brauerei begünstigte, gewissermaßen im Interesse des Staatshaushalts. Standen insofern nicht die Gewinninteressen des Klägers im Vordergrund?…