

Beschreibung
Unternehmenszusammenschlüsse, die in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung (FKVO) fallen, dürfen nach Art. 7 FKVO erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission vollzogen werden. Nach Untersuchung der wettbewerbsrechtlichen, betriebswi...