

Beschreibung
Dienstliche Beurteilungen werden entgegen Art. 33 Abs. 2 GG nicht ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung angefertigt. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind häufig zwischenmenschliche Aspekte. Die Arbeit soll Möglichkeiten aufzuzeige...