

Beschreibung
Gemäss Art. 97 Abs. 1 OR kann die Gläubigerin bei Nichterfüllung und nicht gehöriger Erfüllung eines Vertrages lediglich Schadenersatz verlangen. Im Falle eines Schuldnerverzugs nach Art. 107 Abs. 2 OR kann die Gläubigerin jedoch zusätzlich vom Vertrag zurückt...