

Beschreibung
Im Rahmen der 9. GWB-Novelle hat sich der deutsche Gesetzgeber für eine weitere Angleichung an das europäische Kartellbußgeldrecht entschieden. Die Neuregelung in § 81 Abs. 3a GWB knüpft an den europäischen Unternehmensbegriff (wirtschaftliche Einheit) an und ...