

Beschreibung
Die Beweislast für die tatbestandlichen Voraussetzungen des Kartellverbotes nach Art. 101 Abs. 1 AEUV trägt die Europäische Kommission. Gelingt dieser der Beweis, drohen den beteiligten Unternehmen hohe Bußgelder. Aus diesem Grund besteht eine enorme Praxisrel...