

Beschreibung
Wesentliches Merkmal eines Pflicht- bzw. Übernahmeangebots ist der Preis, der den Angebotsadressaten für ihre Beteiligungen an der Zielgesellschaft angeboten wird. Anders als andere Gesetze sieht das WpÜG in § 31 Abs. 1 nicht nur vor, dass dieser Preis angemes...