

Beschreibung
Das deutsche Aktienrecht schränkt die Satzungsautonomie in erheblichem Umfang ein (§ 23 Abs. 5 AktG). Zwingendes Aktienrecht ist aber kein Selbstzweck, und in einer Marktwirtschaft soll es zumindest auch der Steigerung der volkswirtschaftlichen Effizienz dien...