

Beschreibung
Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrecht ist der Betreuungsvertrag als neues Rechtsinstitut in Art. 382 ZGB geregelt worden. Die vorliegende Arbeit nimmt diese Bestimmung zum Anlass, den Betreuungsvertrag aus zivilrechtlicher Sicht ...