

Beschreibung
Der Verwaltung stehen zur Bewältigung ihrer Aufgaben verschiedene Handlungsformen zur Verfügung. Auf dem Gebiet der Beschaffung hängt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 103 Abs. 1 GWB die Anwendbarkeit des Vergaberechts von dem Vorliegen eines entgeltliche...