

Beschreibung
Der Gesetzgeber gewährt bei der Aufstellung von Konzernabschlüssen eine Vielzahl von Wahlrechten. Gleichzeitig muß aber nach 297 Abs. 2 HGB die Zielsetzung des konsolidierten Abschlusses sein, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermöge...