

Beschreibung
Autorentext Lennart Peitsch hat sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg im März 2007 abgeschlossen. Seit April 2007 ist der Autor bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG in Essen im Bereich Assurance beschäftigt. In den Jahren 2007-...Autorentext
Lennart Peitsch hat sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg im März 2007 abgeschlossen. Seit April 2007 ist der Autor bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG in Essen im Bereich Assurance beschäftigt. In den Jahren 2007-2009 war er neben seiner Tätigkeit bei der PricewaterhouseCoopers AG WPG als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Herrn Prof. Dr. Michael Wehrheim ( ) an der Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Philipps-Universität Marburg und an der Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Externes Rechnungswesen an der Justus-Liebig-Universität Gießen tätig. Im Mai 2012 erfolgte die Promotion zum Dr. rer. pol. an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Klappentext
Die gesetzlichen Normen zum körperschaftsteuerlichen Verlustabzug unterliegen einer hohen Dynamik. Jedoch haben die gesetzgeberischen Änderungen der letzten Jahre die Intensität der kritischen Diskussion in der Fachliteratur nicht vermindert. Die Kritik gipfelt im Vorwurf, dass fiskalische Beweggründe für den Gesetzgeber Vorrang vor der Wahrung steuer- und verfassungsrechtlicher Prinzipen haben. Die vorliegende Arbeit beginnt mit einer Analyse der körperschaftsteuerlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten vor Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008. In diesem Zusammenhang werden das § 8 Abs. 4 KStG zugrundeliegende Konzept der wirtschaftlichen Identität und die gesetzgeberische Zielsetzung der Missbrauchsvermeidung kritisch hinterfragt, um im Anschluss die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu analysieren. Die Unternehmensteuerreform 2008 hat durch Einführung des § 8 c KStG konzeptionelle Änderungen in der Frage der körperschaftsteuerlichen Verlustverrechnung bewirkt. Neben Auslegungsfragen ist insbesondere die Frage, ob der Missbrauchsvermeidungsgedanke Grundlage des gesetzgeberischen Handelns ist, für eine Analyse der Verfassungsmäßigkeit des § 8 c KStG von entscheidender Bedeutung. Von Interesse ist hierbei auch die Fragestellung, ob sich die Beurteilung durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz verändert oder ob die im Schrifttum geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken auch nach Einführung der § 8 c Abs. 1 Satz 5 8 KStG fortbestehen. Die Analyse resultiert in der Notwendigkeit der konzeptionellen Neuorientierung der Vorschriften zur körperschaftsteuerlichen Verlustverrechnung. Aus diesem Grund wird der Versuch unternommen, durch § 8 c KStG n. F. einen Beitrag zur derzeitigen gesetzgeberischen Entscheidungsfindung zu leisten. Der Normvorschlag wird hierbei flankiert von einer Gesetzesbegründung, die Grundlage der anschließenden vergleichenden Analyse ist.
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