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Die Auseinandersetzung mit der Geldwäsche-Bekämpfung stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar. Nationale wie internationale Regelungen sind einem stetigen Wandel unterworfen, die seit der Verabschiedung der 4. EU Geldwäscherichtlinie insbesondere auch von Güterhändlern umgesetzt werden müssen.
Dieses Buch gibt einen Überblick über die wesentliche Hintergründe, Methoden und Auswirkungen von Geldwäsche und wie Unternehmen dem Risiko der Geldwäsche mithilfe eines Compliance Management Systems (CMS) entgegentreten können.
Es richtet sich u.a. an Personen mit Compliance-relevanten Verantwortlichkeiten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Güterhändler und Immobilienmakler, die bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten müssen.
Das Buch bietet einen schnellen und verständlichen Einstieg in die Vorschriften der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und dem Geldwäschegesetz (GwG) und dient als Praxisleitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Behandelt werden auch die Tätigkeiten und Maßnahmen internationaler Organisationen (wie bspw. Die FATF und die BaFin), die diese im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
Autorentext
Julia Euskirchen, M.A. wurde 1991 in Bad Honnef geboren. Ihr Masterstudium mit dem Studiengang Internationales Management an der Hochschule Bochum schloss die Autorin im Jahre 2016 erfolgreich ab. Während eines Praxissemesters sammelte sie umfassende Erfahrungen im Compliance-Bereich. Die Tätigkeit in der Branche sowie der Beschluss der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie weckten das Interesse der Autorin an dem Thema Geldwäsche und motivierten sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
Leseprobe
Textprobe:
Kapitel 2.6 Bekämpfung der Geldwäsche:
Das System der Geldwäscheprävention und Geldwäschebekämpfung baut auf einer Struktur auf, die aus Gesetzen, aufsichtsrechtlichen Regulierungen und Hinweisen besteht. Im folgenden Kapitel werden die rechtlichen und praktischen Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung dargestellt und erörtert.
2.6.1 Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche:
Ein auf nationaler Ebene entwickeltes Sanktionssystem kann dann nicht ausreichend sein, wenn die Straftäter die Möglichkeit haben, ihre Geldwäscheaktivitäten in einem anderen Land durchzuführen. Die Bedeutung internationaler Vorgaben bei der Verfolgung der Geldwäsche steigt aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Finanzwirtschaft und der immer häufiger auftretenden grenzüberschreitenden Aktivitäten der OK. Die OK verlagert ihre Geschäfte in Staaten, in denen die nationalen Regulierungen schnell umgangen werden können. Das Schaffen von einheitlichen, allgemein anerkannten Vorschriften und die Entwicklung eines abgestimmten Konzepts ermöglicht die internationale Zusammenarbeit und erleichtert so die grenzüberschreitende Geldwäschebekämpfung. Im Folgenden sollen einige wichtige internationale Institutionen vorgestellt werden, die sich im Kampf gegen die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung etabliert haben. Zu den wichtigsten Organisationen zählt die FATF. Drei weitere wichtige Institutionen sind die Egmont Group, der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Wolfsberg Group, die nur kurz aufgeführt werden sollen, bevor die EU-Geldwäscherichtlinien etwas detaillierter dargestellt werden.
2.6.1.1 Financial Action Task Force on Money Laundering:
Die Financial Action Task Force (on Money Laundering) (FATF, "Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen (gegen Geldwäsche)") ist eine internationale Institution, die im Juni 1989 während des G7-Gipfeltreffens in Paris gegründet wurde. Das aus derzeit 36 Mitgliedern bestehende Gremium ist im Rahmen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) tätig und gilt als die wichtigste internationale Institution zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Ziel der FATF ist das Setzen von Standards ("40 + 9 Empfehlungen") und das Vorantreiben rechtlicher und operativer Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit ihren eigenen Mitarbeitern überwacht die FATF die Umsetzung ihrer Empfehlungen in den Mitgliedsländern, prüft und aktualisiert den Erkenntnisstand über die sich ständig ändernden Techniken der Geldwäscher und fördert die weltweite Verbreitung ihrer Standards. Durch die jährliche Veröffentlichung ihrer "Money Laundering Typologies Reports" beabsichtigt die FATF, die Mitgliedsländer auf dem aktuellen Stand der Geldwäschemethoden und effektiven Präventionsmaßnahmen zu halten.
Im Jahr 1990 veröffentlichte die FATF 40 Empfehlungen zur Verhinderung der Geldwäsche, die von den Mitgliedsstaaten eingehalten werden sollten. Die in verschiedenen Sprachen erhältlichen Empfehlungen werden seither ständig aktualisiert und basierend auf den neusten Erkenntnissen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung überarbeitet. Ziel der FATF ist es, einheitliche Verhaltensregeln und Maßstäbe für den gesamten Finanzsektor zu schaffen. Im Gegensatz zu den EU-Geldwäscherichtlinien stellen die FATF-Maßnahmen kein unmittelbar bindendes Recht ("soft law") dar und werden dennoch von mehr als 170 Ländern als verbindlich anerkannt.
Als Reaktion auf die Ereignisse des 11. Septembers 2001, wurden im Oktober 2001 neun weitere, spezielle Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ausgesprochen, welche bei einer Aktualisierung im Jahr 2012 komplett in die 40 Empfehlungen der FATF eingegliedert wurden. Eine weitere Aktualisierung der 40 Empfehlungen erfolgte im Oktober 2015.
2.6.1.2 The Egmont Group of Financial Intelligence Units:
Bei der Egmont Group of Finan