

Beschreibung
Um die Bewertung von KMU für Zwecke der Erbschaftsteuer zu erleichtern, hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Kapitalwertkalkül, das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 199 ff. BewG, entwickelt. Damit soll dem Steuerpflichtigen eine einfache ...