

Beschreibung
Bildungsplänen sowie den Rahmenrichtlinien für das Fach Biologie ist zu entnehmen, dass ein wichtiges Erziehungsziel die Vermittlung von Umweltbewusstsein darstellt. Die Schüler sollen sich infolge der Erschließung von ökologischen Zusammenhängen als einen abh...Bildungsplänen sowie den Rahmenrichtlinien für das Fach Biologie ist zu entnehmen, dass ein wichtiges Erziehungsziel die Vermittlung von Umweltbewusstsein darstellt. Die Schüler sollen sich infolge der Erschließung von ökologischen Zusammenhängen als einen abhängigen Teil der Natur begreifen. Gerade in Zeiten eines zunehmenden Artenaussterbens nimmt die Förderung eines verantwortungsbewussten und schützenden Verhaltens bei den Heranwachsenden einen besonderen Stellenwert ein. Um diese Erziehungsziele zu erreichen, genügt es jedoch nicht, allein die kognitive Ebene anzusprechen. Vielmehr müssen auch die Emotionalität und das ästhetische Erleben von Natur Berücksichtigung finden. In diesem Sinne wird die originale Begegnung mit der Natur als ein wichtiger Schritt für die Entwicklung einer schützenden und naturverbundenen Haltung gesehen. Hervorzuheben ist die Haltung und die damit verbundene Pflege von Tieren an Schulen, da neben den grundsätzlichen Vorteilen des Einsatzes von lebenden Organismen noch weitere Vorzüge entstehen. Somit erscheint eine schuleigene Tierhaltung mit Tieren der unterschiedlichsten Klassen und Stämme geradezu als logische Konsequenz. Die Praxis widerspricht dagegen dieser Annahme. Den wenigen Untersuchungen der letzten 50 Jahre ist zu entnehmen, dass nur knapp über 50% der Schulen in Deutschland lebende Organismen halten. Die Ergebnisse von Anette Bull machen deutlich, dass auch heute noch bevorzugt Pflanzen als lebende Organismen gehalten werden, und wenn es doch Tiere an den Schulen gibt, handelt es sich dabei meist um Fische und Kleinsäuger. Dass die Haltung anderer Tierarten genauso leicht zu organisieren ist, soll die vorliegende Studie zeigen. Für Anfänger im Bereich der Haltung und Pflege von Tieren liefert der zweite Schwerpunkt dieser Arbeit wichtige Hinweise und Informationen hinsichtlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Kriterien für die richtige Artenauswahl, den technischen Voraussetzungen an einer Schule und der Organisation der Pflegemaßnahmen sowie des Unterrichtseinsatzes der Tiere. Im Anschluss daran werden zwei konkrete Arten, der Kongo-Rosenkäfer und die Indische Stabschrecke als Beispiele für die Haltung von Terrarientieren vorgestellt. Um die Lehrerschaft für die Tierhaltung zu motivieren, sind am Ende dieses Beitrages Arbeitsaufträge für die Schüler und dazugehörige Erwartungsbilder für die Lehrer beigefügt.
Autorentext
Christina Täubert wurde 1984 in Greiz geboren. Ihr Lehramtsstudium für die Fächer Biologie und Sozialkunde an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg schloss sie 2008 erfolgreich ab. Danach absolvierte sie ihr Referendariat an einem Gymnasium. Inspiriert von der Terrarienhaltung ihres Ehemannes begann sie recht bald im Laufe ihrer Studienzeit, Kongo-Rosenkäfer und Stabschrecken zu halten. Nachdem sie schließlich im Rahmen zahlreicher Hospitationen und Praktika erfahren hatte, dass vor allem Pflanzen und Fische als lebende Organismen Einsatz an den Schulen finden, erwuchs in ihr die Idee, auch andere Tierarten im Unterricht zu etablieren.
Klappentext
Bildungsplänen sowie den Rahmenrichtlinien für das Fach Biologie ist zu entnehmen, dass ein wichtiges Erziehungsziel die Vermittlung von Umweltbewusstsein darstellt. Die Schüler sollen sich infolge der Erschließung von ökologischen Zusammenhängen als einen abhängigen Teil der Natur begreifen. Gerade in Zeiten eines zunehmenden Artenaussterbens nimmt die Förderung eines verantwortungsbewussten und schützenden Verhaltens bei den Heranwachsenden einen besonderen Stellenwert ein. Um diese Erziehungsziele zu erreichen, genügt es jedoch nicht, allein die kognitive Ebene anzusprechen. Vielmehr müssen auch die Emotionalität und das ästhetische Erleben von Natur Berücksichtigung finden. In diesem Sinne wird die originale Begegnung mit der Natur als ein wichtiger Schritt für die Entwicklung einer schützenden und naturverbundenen Haltung gesehen. Hervorzuheben ist die Haltung und die damit verbundene Pflege von Tieren an Schulen, da neben den grundsätzlichen Vorteilen des Einsatzes von lebenden Organismen noch weitere Vorzüge entstehen. Somit erscheint eine schuleigene Tierhaltung mit Tieren der unterschiedlichsten Klassen und Stämme geradezu als logische Konsequenz. Die Praxis widerspricht dagegen dieser Annahme. Den wenigen Untersuchungen der letzten 50 Jahre ist zu entnehmen, dass nur knapp über 50% der Schulen in Deutschland lebende Organismen halten. Die Ergebnisse von Anette Bull machen deutlich, dass auch heute noch bevorzugt Pflanzen als lebende Organismen gehalten werden, und wenn es doch Tiere an den Schulen gibt, handelt es sich dabei meist um Fische und Kleinsäuger. Dass die Haltung anderer Tierarten genauso leicht zu organisieren ist, soll die vorliegende Studie zeigen. Für Anfänger im Bereich der Haltung und Pflege von Tieren liefert der zweite Schwerpunkt dieser Arbeit wichtige Hinweise und Informationen hinsichtlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Kriterien für die richtige Artenauswahl, den technischen Voraussetzungen an einer Schule und der Organisation der Pflegemaßnahmen sowie des Unterrichtseinsatzes der Tiere. Im Anschluss daran werden zwei konkrete Arten, der Kongo-Rosenkäfer und die Indische Stabschrecke als Beispiele für die Haltung von Terrarientieren vorgestellt. Um die Lehrerschaft für die Tierhaltung zu motivieren, sind am Ende dieses Beitrages Arbeitsaufträge für die Schüler und dazugehörige Erwartungsbilder für die Lehrer beigefügt.
Leseprobe
Textprobe:
Kapitel, Allgemeine Hinweise für eine Tierhaltung in der Schule:
Das Halten und Pflegen von Tieren ist eine interessante, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe, die bestimmter Kenntnisse und Voraussetzungen bedarf. Vor allem am Anfang fällt es schwer, den Überblick zu bewahren. Aus diesem Grund werden im Folgenden alle notwendigen Hinweise für einen gelungenen Einstieg in die schuleigene Tierhaltung gegeben.
2.1, Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Bevor die Auswahl der zu haltenden Tiere erfolgt, muss sich der Biologielehrer mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Die neuesten Fassungen können in der Regel bei Regierungspräsidien bzw. den jeweiligen Oberen Naturschutzbehörden oder den zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes angefordert werden (Heimerich 1998, S. 51). Darüber hinaus sind sie jedermann auf den unterschiedlichsten Internetseiten zugänglich.
Für die Tierhaltung in der Schule sind in diesem Zusammenhang das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), die EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (EG-VO), das Tierschutzgesetz (TierSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG, Bundes-Seuchengesetz ) und die Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht (Empfehlung der Kultusministerkonferenz) von Bedeutung. Trotz jener Vielzahl an Gesetzen ist es nicht notwendig, dass der einzelne Lehrer diese alle auswendig kennt. Treten spezielle Fragen im Rahmen der Tierhaltung auf, sollten von der Biologiefachschaft Naturschutzbehörden, Artenschutzdezernate der Landesbehörden, Vertreter der Vivaristenverbände, Biologen, Veterinärmediziner, das Gesundheits- bzw. Ordnungsamt, Zoofachgeschäfte oder andere Fachkundige zu Rate gezogen werden. Grundlegendes Wissen über die wichtigsten Regelungen und Paragraphen sollte dennoch bei den betreuenden Lehrern und den für die Tierpflege verantwortlichen Schülern vorhanden sein. Da das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die EU-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 und die Bundesartenschutzverordnung gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten unter Schutz stellen, muss zunächst der Schutzstatus des jew…