

Beschreibung
Mit diesem Quick Guide erhalten Sie auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Antworten zu den häufigsten Fragen der rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch ist für Nicht-Juristen geschrieben, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, ...Mit diesem Quick Guide erhalten Sie auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Antworten zu den häufigsten Fragen der rechtskonformen Verwendung von Bildmaterial. Das Buch ist für Nicht-Juristen geschrieben, die im Marketing, der Öffentlichkeitsarbeit, als Fotografen und Bildrechtemanager arbeiten. Im Fokus stehen die typischen Anwendungsfälle der digitalen Publikation von Fotos, Videos, Logos, Designs und Grafiken in den Bereichen Menschen, Kunstwerke und Architektur, geschützte Produkte, Logos, Markennamen und Designs, Fotografie mit Drohnen und innerhalb befriedeter Örtlichkeiten.
Mit Bildbeispielen, Fällen, Leitsätzen und Checklisten werden die rechtlichen Fragestellungen einfach und verständlich beantwortet. Kritische Punkte Ihres Handelns werden so schnell erkennbar. Diese zweite Auflage wurde auf Basis der DSGVO vollständig aktualisiert (inkl. Online-Updates zur aktuellen Rechtsprechung) sowie um ein neues Kapitel zur Relevanz für die Öffentlichkeitsarbeit in Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erweitert.
Autorentext
Christian Eggers ist zertifizierte Fachkraft für Datenschutz, Dozent für Bildrechte und Geschäftsführer der Nordbild GmbH. Nach seinem Jura-Studium entschied sich Christian Eggers seiner Leidenschaft, dem Fotojournalismus, zu folgen. Mit seinen Erfahrungen als Pressefotograf, als Bildredakteur und als Geschäftsführer einer Foto- und Grafikagentur kennt Christian Eggers beide Seiten des Bildrechtemanagements: die des Bildproduzenten und die des Bildnutzers. Aus seiner langjährigen Seminartätigkeit zur Schulung von Unternehmen und Behörden zum Thema Bildrechte und Datenschutz weiß er um die Fragestellungen aus der Marketing-Praxis, der Öffentlichkeitsarbeit sowie dem Fotografie- und Video-Bereich.
Zusammenfassung
"... Die klare Struktur hilft aber auch dabei, es später als Nachschlagewerk zu benutzen. ... Der »Quick Guide Bildrechte« ist alles in allem ein hilfreicher Ratgeber beim rechtskonformen Umgang mit Fotografien." (Computer und Arbeit, Jg. 1, 2020)
Inhalt
1 Bildrecht sehen lernen1.1 Wie Sie mit zwei Fragen Ihre Berechtigungen prüfen1.2 Beispiel zu den Fragestellungen1.3 Der konkrete Kontext der Veröffentlichung1.3.1 Veröffentlichungskontext und die Nutzungsrechte1.3.2 Veröffentlichungskontext und die Motivnutzung1.3.3 Veröffentlichungskontext und die veröffentlichende Organisation2 Bildrechte in Marketing und PR in der Übersicht3 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Fotografieren3.1 Menschen fotografieren3.1.1 Wo es so bleibt, wie es war Anwendbarkeit des KUG3.1.2 Wo es nicht bleibt, wie es war Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze3.1.3 Dürfen Fotos, die vor Geltung der DSGVO angefertigt wurden, weiter genutzt werden?3.1.4 Kein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage Erlaubnisvorbehalt3.1.5 Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Arbeit mit Personenfotos3.1.6 Überblick zu den Rechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos3.1.7 Umsetzung der Einwilligung3.1.8 Umsetzung von Model-Verträgen3.1.9 Umsetzung der Rechtsgrundlage berechtigte Interessen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO3.1.10 Umsetzung der Rechtsgrundlage öffentliches Interesse Personenbezogene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Einrichtungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO3.1.11 Mitarbeiter im Bild3.1.12 Kinder und Jugendliche im Bild3.1.13 Veranstaltungen im Bild3.1.14 Wenn die Presse kommt Fotoanfertigungen unter Beteiligung der Presse3.1.15 Umsetzung der Informationspflichten bei der Anfertigung und Nutzung von Personenfotos3.2 Innerhalb befriedeter Örtlichkeiten fotografieren3.3 Kunstwerke und Architektur fotografieren3.4 Fremdes Design fotografieren3.5 Künstlerische Aufführungen fotografieren3.6 Fotografieren mittels Drohnen
4 Rechteklärung des Lizenzerwerbs im Produktionsabschnitt Editieren4.1 Rechteklärung zwischen Auftraggeber und Fotografen4.1.1 Die drei Aspekte eines Fotoauftrages4.1.2 Bestandteile eines Lizenzvertrages4.1.3 Buy-out-Lizenzen4.1.4 Was gilt, wenn keine Regelungen getroffen wurden?4.2 Rechteklärung der Nutzungsrechte des Arbeitgebers4.3 Rechteklärung bei Online-Bildangeboten4.3.1 Rights Managed License4.3.2 Wann wird ein Agenturbild redaktionell oder kommerziell genutzt?4.3.3 Royalty Free License4.3.4 Creativ Commons License4.3.5 Public Domain Pictures4.3.6 Gemeinfreie Fotos4.3.8 Weitergabe von Agenturfotos an Tochterunternehmen und Vertriebspartner4.4 Erwerb der Nutzungsrechte und die Verwertungsgesellschaften4.5 Prüfungspflichten beim Erwerb der Nutzungsrechte4.5.1 Die Lizenzkette nachverfolgen4.5.2 Beschränkungen der Verwendung bei Agenturfotos beachten4.6 Bildbearbeitung Rechte des Urhebers beachten4.7 Rechteklärung bei der Verwendung von Bildzitaten5 Rechteklärung der Motivwiedergabe Produktionsabschnitt Editieren5.1 Rechteklärung zur Veröffentlichung von Personenfotos5.1.1 Unproblematische Personenfotos5.1.2 Vorgehensweise zur Prüfung der Veröffentlichungsberechtigung von Personenfotos5.1.3 Rechteprüfung von Personenfotos nach Bildquelle, Verwendungszweck und Personeneigenschaften5.1.4 Widerruf, Widerspruch und Erlöschen einer Einwilligung5.1.5 Wie weit geht die Löschungspflicht von Fotodaten?5.1.6 Praxis der Bildbeschaffung und die Informationspflichten Art. 14 DSGVO5.1.7 Umsetzung der Dokumentations - und Nachweispflichten5.1.8 Die Freiheit der selbständigen Unternehmenspresse5.2 Rechteklärung bei Bauwerken5.2.1 Nicht geschützte Bauwerke auf privaten Grundstücken fotografieren5.2.2 Nicht geschützte Bauwerke der öffentlichen Hand fotografieren5.3 Rechteklärung bei geschützter Architektur5.3.1 Geschützte Architektur an und im öffentlichen Raum Panoramafreiheit5.3.2 Geschützte Architektur als Beiwerk5.4 Rechteklärung bei fremdem beweglichen Eigentum im Bild5.5 Rechteklärung bei Kunstwerken im Bild5.5.1 Kunstwerke und die Panoramafreiheit5.5.2 Kunstwerke und die Beiwerkregel5.6 Rechteklärung bei geschützten Designs im Bild5.6.1 Fotoveröffentlichungen fremder Designs zwecks Zitierung5.6.2 Fremdes Design in eigenen Anzeigen und Produkt- und Werbefotos5.6.3 Redaktionelle Verwendungen in der Unternehmenskommunikation5.7 Rechteklärung Logos und Markennamen im Bild5.7.1 Geschützte Marken im Werbefoto5.7.2 Geschützte Marken in redaktionellen Beiträgen5.7.3 Entfernen von Markenzeichen durch Retusche5.8 Rechteklärung bei Namen von Personen im Bild5.9 Unlauterer Wettbewerb mit Fotos5.10 Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb5.11 Rechteklärung bei Bildbearbeitungen und Bildmontagen6 Rechteklärung im Produktionsabschnitt Publizieren6.1 Haftung und Prüfungspflichten bei Internetveröffentlichungen6.1.1 Störerhaftung des Website-Inhabers bei Fotoveröffentlichungen6.1.2 Störerhaftung bei Foto-Postings in sozialen Netzwerken6.2 Kein Medienprivileg für die Öffentlichkeitsarbeit6.3 Foto-Postings und soziale Netzwerke6.3.1 Vergabe der nicht exklusiven Nutzungsrechte an den Dienstbetreiber6.3.2 Konsequenzen der Rechtevergabe durch Postings6.3.3 Notwendigkeit des Lizenzerwerbs für soziale Netzwerke6.3.4 Checkliste soziale Medien6.4 Linksetzungen und Teilen6.4.1 Kleine Link-Kunde6.4.2 Die Entscheidungen des EuGH zum Framing6.5 Rechtspflichten und Haftung bei Social-Media-Interaktionen6.5.1 Soziale Medien und der Datenschutz6.5.2 Haftung bei Social-Media-Interaktionen6.6 Schutzmöglichkeiten von Bildern6.6.1 Wiedergabe durch Teilen von Inhalten Ihrer Website in soziale Netzwerke verhindern6.6.2 Wiedergabe durch Suchmaschinen verhindern6.7 Rechtskonforme Bildnachweise erstellen6.8 Praktische Lösungen der Platzierung von Bildnachweisen6.8.1 Urhebernachweise bei Fotografien im Fließtext der Website6.8.2 Urhebernachweise bei in das CMS verlinkten Fotografien6.8.3 Urhebernachweise durch Verlinkungen in ein Verzeichnis6.8.4 Urhebernachweise bei Vorschaubildern Transparentes GIF6.8.5 Urhebernachweise bei Vorschaubildern Mouseover6.8.6 Urhebernachweise bei Fotografien im Header der Website6.8.7 Urhebernachweise in sozialen Medien6.9 Fotos zur Veröffentlichung an Multiplikatoren weiterge…
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