

Beschreibung
Eine funktionierende Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ist unverzichtbar für einen stimmigen Jahresabschluss und eine funktionierende Betriebsanalyse. Ein erfahrener Praktiker führt Sie durch die Kontokorrentbuchhaltung, erklärt die täglich anfallenden Auf...Eine funktionierende Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung ist unverzichtbar für einen stimmigen Jahresabschluss und eine funktionierende Betriebsanalyse. Ein erfahrener Praktiker führt Sie durch die Kontokorrentbuchhaltung, erklärt die täglich anfallenden Aufgaben und geht auf rechtliche Aspekte ein. Er zeigt, wie Sie Forderungsausfälle vermeiden, die Liquidität sichern und damit eine Insolvenz verhindern. Der Geschäftsleitung gibt er dazu Handlungsempfehlungen und Mitarbeitern, nicht nur in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, grundlegende Kenntnisse zur Kontokorrentbuchhaltung.
Inhalte:
Kennzahlen und Auswertungen in der Offene-Posten-Buchhaltung
Arbeitshilfen online:
BMF-Schreiben
Autorentext
Dipl.-Finanzwirt (FH) Bernd Urban ist Steuerberater, vereidigter Buchprüfer und Sachverständiger auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens mit eigener Kanzlei. Daneben ist er als Dozent und Autor tätig.
Leseprobe
1.3 Die verschiedenen Buchführungssysteme und -verfahrenEs gibt folgende Buchführungssysteme, wobei das Gesetz nicht vorschreibt, welches der Kaufmann für seine Handelsbücher zu verwenden hat:kameralistische Buchführung,einfache Buchführung,doppelte Buchführung.Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis von öffentlichen Haushalten und öffentlichen Betrieben angewandt. Allerdings wird sie aufgrund der Bestrebungen zur Umstellung der Rechnungslegung öffentlicher Haushalte auf die doppelte Buchführung zunehmend verdrängt (Doppik).Die einfache Buchführung ermittelt die Bestände auf den Bilanzkonten durch Inventur und den Periodenerfolg über den Weg des Vermögensvergleichs; eine GuV-Rechnung entsteht dabei nicht. Eine solche Buchführung verschafft nur einen sehr eingeschränkten Überblick über die Lage des Unternehmens. Da das Gesetz dem Kaufmann kein Buchführungssystem vorschreibt und er in seiner Wahl frei ist, orientiert man sich bei der Wahl des Buchführungssystems an Rechtsprechung und Schrifttum. Danach ist die einfache Buchführung lediglich bei Handwerkern und Kleinstunternehmen zulässig und genügt nur dort den Erfordernissen für steuerliche Zwecke.Die doppelte Buchführung ist das vorherrschende Buchführungssystem. Im diesem System wird jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht, d. h. auf zwei Kontenseiten: auf einem Konto oder auf mehreren Konten jeweils auf der Sollseite und auf einem anderen Konto oder auf mehreren anderen Konten auf der Habenseite. Bei einem Geschäftsvorfall sind die Summe der Sollbuchungen und die Summe der Habenbuchungen jeweils betragsgleich.Da sämtliche Geschäftsvorfälle sowohl im Soll als auch im Haben erfasst werden, entsteht ein geschlossenes Buchführungssystem, das systemimmanent rechnerische und buchungstechnische Kontrollen enthält. Man spricht in diesem Zusammenhang von Doppik. Bei kaufmännischen EDV-Buchführungsprogrammen ist die doppelte Buchführung vorgegeben und praktisch alternativlos. Die Handelsgeschäfte des Kaufmanns werden in der laufenden kaufmännischen Buchführung aufgezeichnet. Es ist Ziel der Buchführung, die Lage des Vermögens darzustellen und den Geschäftserfolg zu ermitteln. Daher wird die Buchführung nach Ablauf der Rechnungsperiode abgeschlossen. Der Jahresabschluss ist somit notwendiger Teil der Buchführung. Auch er ist daher nach den GoB aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).
Inhalt
Vorwort
Allgemeine Grundlagen der Buchführung
Stichwortverzeichnis
