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VON DEN VERSCHIEDENEN RASSEN DER MENSCHEN 1) Von der Verschiedenheit der Rassen überhaupt 2) Einteilung der Menschengattung in ihre verschiedene Rassen 3) Von den unmittelbaren Ursachen des Ursprungs dieser verschiedenen Rassen. 4) Von den Gelegenheitsursachen der Gründung verschiedener Rassen IDEE ZU EINER ALLGEMEINEN GESCHICHTE IN WELTBÜRGERLICHER ABSICHT Erster Satz / Zweiter Satz / Dritter Satz / Vierter Satz / Fünfter Satz / Sechster Satz / Siebenter Satz / Achter Satz / Neunter Satz BEANTWORTUNG DER FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG? BESTIMMUNG DES BEGRIFFS EINER MENSCHENRASSE 1. Nur das, was in einer Tiergattung anerbt, kann zu einem Klassen-Unterschiede in derselben berechtigen / 2. Man kann in Ansehung der Hautfarbe vier Klassenunterschiede der Menschen annehmen / 3. In der Klasse der Weißen ist, außer dem, was zur Menschengattung überhaupt gehört, keine andere charakteristische Eigenschaft notwendig erblich; und so auch in den übrigen / 4. In der Vermischung jener genannten vier Klassen mit einander artet der Charakter einer jeden unausbleiblich an / 5. Betrachtung über das Gesetz der notwendig halbschlächtigen Zeugung / 6. Nur das, was in dem Klassenunterschiede der Menschengattung unausbleiblich anerbt, kann zu der Benennung einer besonderen Menschenrasse berechtigen / Anmerkungen MUTMASSLICHER ANFANG DER MENSCHENGESCHICHTE Beschluß der Geschichte Schluß-Anmerkung ÜBER DAS MISSLINGEN ALLER PHILOSOPHISCIIEN VERSUCHE IN DER THEODIZEE Schlußanmerkung ÜBER DEN GEMEINSPRUCH: DAS MAG IN DER THEORIE RICHTIG SEIN, TAUGT ABER NICHT FÜR DIE PRAXIS I. Von dem Verhältnis der Theorie zur Praxis in der Moral überhaupt (Zur Beantwortung einiger Einwürfe des Hrn. Prof. Garve) / II. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht (Gegen Hobbes) / III. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Völkerrecht. In allgemein-philanthropischer, d. i. kosmopolitischer Absicht betrachtet (Gegen Moses Mendelssohn) DAS END
Auteur
Immanuel Kant wurde am 22. April 1724 in Königsberg geboren und verstarb am 12. Februar 1804 ebenda. Kant war Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg und zählt zu den bedeutendsten Vertretern der Aufklärung. Mit seinem Werk Kritik der reinen Vernunft läutete er einen Wendepunkt in der Philosophiegeschichte und den Beginn der modernen Philosophie ein.
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VON DEN VERSCHIEDENEN RASSEN DER MENSCHEN
1) Von der Verschiedenheit der Rassen überhaupt
2) Einteilung der Menschengattung in ihre verschiedene Rassen
3) Von den unmittelbaren Ursachen des Ursprungs dieser verschiedenen Rassen.
4) Von den Gelegenheitsursachen der Gründung verschiedener Rassen
IDEE ZU EINER ALLGEMEINEN GESCHICHTE IN WELTBÜRGERLICHER ABSICHT
Erster Satz / Zweiter Satz / Dritter Satz / Vierter Satz / Fünfter Satz / Sechster Satz / Siebenter Satz / Achter Satz / Neunter Satz
BEANTWORTUNG DER FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG?
BESTIMMUNG DES BEGRIFFS EINER MENSCHENRASSE
Nur das, was in einer Tiergattung anerbt, kann zu einem Klassen-Unterschiede in derselben berechtigen / 2. Man kann in Ansehung der Hautfarbe vier Klassenunterschiede der Menschen annehmen / 3. In der Klasse der Weißen ist, außer dem, was zur Menschengattung überhaupt gehört, keine andere charakteristische Eigenschaft notwendig erblich; und so auch in den übrigen / 4. In der Vermischung jener genannten vier Klassen mit einander artet der Charakter einer jeden unausbleiblich an / 5. Betrachtung über das Gesetz der notwendig halbschlächtigen Zeugung / 6. Nur das, was in dem Klassenunterschiede der Menschengattung unausbleiblich anerbt, kann zu der Benennung einer besonderen Menschenrasse berechtigen / Anmerkungen
MUTMASSLICHER ANFANG DER MENSCHENGESCHICHTE
Beschluß der Geschichte
Schluß-Anmerkung
ÜBER DAS MISSLINGEN ALLER PHILOSOPHISCIIEN VERSUCHE IN DER THEODIZEE
Schlußanmerkung
ÜBER DEN GEMEINSPRUCH: DAS MAG IN DER THEORIE RICHTIG SEIN, TAUGT ABER NICHT FÜR DIE PRAXIS
I. Von dem Verhältnis der Theorie zur Praxis in der Moral überhaupt (Zur Beantwortung einiger Einwürfe des Hrn. Prof. Garve) / II. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht (Gegen Hobbes) / III. Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Völkerrecht. In allgemein-philanthropischer, d. i. kosmopolitischer Absicht betrachtet (Gegen Moses Mendelssohn)
DAS ENDE ALLER DINGE
ZUM EWIGEN FRIEDEN. EIN PHILOSOPHISCHER ENTWURF
Zum ewigen Frieden
Erster Abschnitt, welcher die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden / 2. Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem andern Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können / 3. Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören / 4. Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden / 5. Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen / 6. Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind, Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio),in dem bekriegten Staat etc.
Zweiter Abschnitt, welcher die Definitivartikel zum ewigen Frieden unter Staaten enthält
Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein / Zweiter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das Völkerrecht / soll auf einen Förderalism freier Staaten gegründet sein / Dritter Definitivartikel zum ewigen Frieden. Das Weltbürgerrecht soll auf Bedingungen der allgemeinen Hospitalität eingeschränkt sein / Erster Zusatz. Von der Garantie des ewigen Friedens / Zweiter Zusatz. Geheimer Artikel zum ewigen Frieden
Anhang
I. Über die Mißhelligkeit zwischen der Moral und der Politik, in Absicht auf den ewigen Frieden / II. Von der Einhelligkeit der Politik mit der Moral nach dem transzendentalen Begriffe des öffentlichen Rechts
AUS SÖMMERING ÜBER DAS ORGAN DER SEELE
DER STREIT DER FAKULTÄTEN
Zueignung / Vorrede / Inhalt
Erster Abschnitt. Der Streit der philosophischen Fakultät mit der theologischen
Einleitung
Einteilung der Fakultäten überhaupt
I. Vom Verhältnisse der Fakultäten
Erster Abschnitt. Begriff und Einteilung der oberen Fakultäten )A. Eigentümlichkeit der theologischen Fakultät / B. Eigentümlichkeit der Juristenfakultät / C. Eigentümlichkeit der medizinischen Fakultät) / Zweiter Abschnitt. Begriff und Einteilung der untern Fakultät / Dritter Abschnitt. Vom gesetzwidrigen Streit der oberen Fakultäten mit der unteren / Vierter Abschnitt. Vom gesetzmäßigen Streit der oberen Fakultäten mit der unteren / Resultat
II. Anhang einer Erläuterung des Streits der Fakultäten durch das Beispiel desjenigen zwischen der theologischen und philosophischen
I. Materie des Streits / II. Philosophische Grundsätze der Schriftauslegung zu Beilegung des Streits / III. Einwürfe und Beantwortung derselben, die Grundsätze der Schriftauslegung betreffend / Allgemeine Anmerkung. Von Religionssekten / Friedens-Abschluß und Beilegung des Streits der Fakultäten / Anhang biblisch-historischer Fragen, über die praktische Benutzung und mutmaßliche Zeit der Fortdauer dieses heiligen Buchs / Anhang von einer reinen Mystik in der Religion
Zweiter Abschnitt. Der Streit der philosophischen Fakultät mit der juristischen
Erneuerte Frage: Ob das menschliche Geschlecht im beständigen Fortschreiten zum Besseren sei?
Was will man hier wissen? / 2. Wie kann man es wissen? / 3. Einteilung des Begriffs von dem, was man für die Zukunft vorherwissen wil…