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Quelle: Wikipedia. Seiten: 31. Kapitel: Arnold Zähringer, Arno Fischer, Albert Plohnke, Carl Lindström, Franz Josef von Gerstner, Frank A. Perret, James Nasmyth, Wilhelm Frank, Eberhard Sengpiel, Werner Gilde, Peter Carl Goldmark, Rudolf Matthias Pichler, Elias Howe, Rudolf Saliger, Wilhelm Kathol, Bernd Meyer, Johannes Nitzsche, Martin Ritter von Kink, Johann Philipp Becher, Ignaz Edler von Mitis, Oskar Frölich, Carl Bischof, Josef Duile, Nicolas-Jacques Conté, Kurt Pfläging, Anton Grzywienski, Edward Goodrich Acheson, Alfred Charles Hobbs, Franz Kink, Anton Lissner, Johann Emanuel Brik, Gustav Humbert, John Percy, Heinz Habeler, Baldur Heckel, Tibor Grasser, Wilhelm Bertelsmann, Anton Battig, Fjodor Fjodorowitsch Petrow, Karl Ernst Hartig, Hans Behn-Eschenburg, Ren Klyce, Benno Mengele, Hugo Kirnbauer, Oskar Felix Memmenegger, Andreas Wilhelm Schwarzlose. Auszug: Techniker ist in Deutschland und der Schweiz ein Beruf Im deutschsprachigen Raum gibt es auch die Bezeichnungen Diplomierter Techniker. Um die geschützte Berufsbezeichnung Staatlich geprüfter Techniker führen zu dürfen, muss man eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende, staatliche Examen bestanden haben. Die meisten Technikerschulen sind staatliche Fachschulen, jedoch gibt es auch private Organisationen, welche diese Weiterbildung anbieten. Erforderlich zum Besuch einer Fachschule für Technik ist in Deutschland: Beispiel: Regelung in Niedersachsen Die niedersächsische Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sieht folgende Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Technikerprüfung vor: Die Aufstiegsweiterbildung umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und kann in Vollzeit (2 Jahre bzw. 4 Semester) oder Teilzeit (min. 3 Jahre bzw. 6 Semester, je nach Fachrichtung und Schule aber auch 4 Jahre bzw. 8 Semester) als auch in Form eines Fernlehrgangs mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden. An staatlichen Schulen ist dies unter Umständen kostenfrei, wobei auch an diesen Fachschulen für Technik teilweise Ausbildungs- und Prüfungsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen können. Gerade in der Vollzeitform fallen Lebenshaltungskosten an, welche aufgrund der Vollzeitausbildung nicht mehr durch die zuvor üblicherweise ausgeübte berufliche Tätigkeit gedeckt werden können. Es besteht darum die Möglichkeit der Förderung, welche umgangssprachlich als Meister-BAföG bezeichnet wird. Tatsächlich geschieht diese nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, also dem AFBG, in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht in Form des Schüler-BAföG. Neben den fachbezogenen Ausbildungsinhalten der jeweiligen Fachrichtung werden auch viele fachübergreifende Unterrichtsinhalte vermittelt, die für den beruflichen Alltag wichtig sind. Zum fachübergreif
Klappentext
Quelle: Wikipedia. Seiten: 132. Nicht dargestellt. Kapitel: Arnold Zähringer, Albert Plohnke, Techniker für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, Carl Lindström, Frank A. Perret, Franz Josef von Gerstner, Wilhelm Frank, Peter Carl Goldmark, Werner Gilde, Karl Baumgartner, Erwin Lange, Rudolf Matthias Pichler, Eberhard Sengpiel, Rudolf Saliger, Wilhelm Kathol, Bernd Meyer, Johannes Nitzsche, James Nasmyth, Johann Philipp Becher, Ignaz Edler von Mitis, Martin Ritter von Kink, Elias Howe, Oskar Frölich, Josef Duile, Nicolas-Jacques Conté, Carl Bischof, Kurt Pfläging, Edward Goodrich Acheson, Franz Kink, Johann Emanuel Brik, Anton Lissner, John Percy, Baldur Heckel, Tibor Grasser, Wilhelm Bertelsmann, Karl Ernst Hartig, Anton Battig, Fjodor Fjodorowitsch Petrow, Gustav Humbert, Hans Behn-Eschenburg, Benno Mengele, Ren Klyce, Hugo Kirnbauer. Auszug: Als Techniker bezeichnet man allgemein eine Person, die in einem technischen Beruf tätig ist. Der Begriff wird in Deutschland und Österreich unterschiedlich verwendet: In Österreich werden neben Absolventen einer betrieblichen oder schulischen technischen Ausbildung oft auch "Diplom-Ingenieure" als Techniker bezeichnet. Im eigentlichen Sinne sind Techniker Personen, welche eine Aufstiegsweiterbildung sowie die staatliche Prüfung an einer (höheren) Fachschule für Technik abgelegt haben und dadurch die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" führen dürfen. Im deutschsprachigen Raum lauten die Bezeichnungen Staatlich geprüfter Techniker, Diplomierter Techniker oder Diplom-Techniker (FS/HF/TS). Um die geschützte Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Techniker" führen zu dürfen, muss man eine entsprechende Aufstiegsweiterbildung an einer Fachschule für Technik absolviert und das abschließende, staatliche Examen bestanden haben. Die meisten Technikerschulen sind staatliche Fachschulen, jedoch gibt es auch private Organisationen, welche diese Weiterbildung anbieten. Erforderlich zum Besuch einer Fachschule für Technik ist in Deutschland: Beispiel: Regelung in Niedersachsen Die niedersächsische BbS-VO sieht folgende Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Technikerprüfung vor: oder Die Aufstiegsweiterbildung umfasst insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und kann in Vollzeit (2 Jahre) oder Teilzeit (4 Jahre) als auch in Form eines Fernlehrgangs mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden. An staatlichen Schulen ist dies unter Umständen kostenfrei, wobei auch an diesen Fachschulen für Technik teilweise Ausbildungs- und Prüfungsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen können. Gerade in der Vollzeitform fallen Lebenshaltungskosten an, welche aufgrund der Vollzeitausbildung nicht mehr durch die zuvor üblicherweise ausgeübte berufliche Tätigkeit gedeckt werden können. Es besteht darum die Möglichkeit der Förderung, welche umgangssprachlich als